Tausch Mietkaution gegen Mietkautionsbürgschaft

Hallo und vielen Dank für die Möglichkeit hier eine Frage zu stellen. Ich wohne zur Miete und auf die über 2.200 € an die Vermieterin direkt gezahlte Kaution, würde ich gerne zugreifen ohne dass das Mietverhältnis bereits beendet ist. Im Prinzip würde ich gerne jetzt das tun, was ich hätte zu Beginn des Mietverhältnisses tun sollen - die Ansprüche der Vermieterin durch eine Bankbürgschaft abzusichern. Nur leider habe ich das Geld direkt an sie gezahlt, so wie sie das verlangte - davon hat sie die Herausgabe der Schlüssel abhängig gemacht. Habe ich Anspruch darauf, die Herausgabe der Mietkaution zu verlangen, natürlich nach vorherigem Abschluss einer Mietkautionsbürgschaft?

Aber geht das jetzt überhaupt?

Nein, darauf muss sich kein Vermieter einlassen, auch eine Bürgschaft zu beginn des Mietverhältnisses muss der Vermieter nicht annehmen.

Nein, ein Anspruch besteht da nicht, der Vermieter KANN die Bürgschaft akzeptieren, wird das im Nachhinein aber sicher nicht

ok, vielen Dank. Bei dieser Rechtslage - die der Vermieterin sicherlich bekannt ist - würde sie es sicher und niemals akzeptieren

Du kannst einen sogenannten Sicherungstausch machen, in dem Du Deine Vermieterin erstmal fragst, ob Sie eine Bürgschaft einer Bank oder Versicherung akzeptiert. Wichtig ist bei einer Bürgschaft, dass diese „auf erstes Anfordern“ an die Vermieterin auszahlt, denn nur so ist eine Vergleichbarkeit zur Barkaution gegeben. Ansonsten müsste Deine Vermieterin erstmal Ihre Ansprüche nachweisen und sie wir sich nicht schlechter stellen wollen als mit der Barkaution.

Bankbürgschaften werden in der Regel „auf erstes Anfordern“ ausgestellt, musst Du aber persönlich bei Deiner Sparkasse, Bank etc. beantragen (geht nicht online und dauert mindestens eine Woche, bis Du eine Rückmeldung hast, ob Deine Bank für Dich bürgt oder nicht). Online bietet die Deutsche Kautionskasse eine Bürgschaft „auf erstes Anfordern“ an. Hier findet eine Schufa-Bonitätsprüfung statt und Du weisst sofort, ob Du eine Bürgschaft bekommst oder nicht. Die Bürgschaftsurkunde hast Du am nächsten Tag im Briefkasten und kannst sie Deiner Vermieterin übergeben. Bei der Deutschen Kautionskasse ist der Bürgschaftsgeber keine Bank, sondern eine Versicherung. Schlussendlich egal, denn wichtig ist, dass Deine Vermieterin eine Bürgschaft hat, die vergleichbar mit Bargeld ist. Dann wird sie auch den Tausch akzeptieren. Auch wenn sie im allerletzten Moment aus welchen Gründen auch immer doch nicht möchte, kannst Du die Bürgschaftsurkunde wieder zurückschicken und Du bekommst Deinen Beitrag wieder.

Aber wie schon gesagt solltest Du idealerweise im Vorfeld Deine Vermieterin fragen, ob sie eine Bürgschaft „auf erstes Anfordern“ (von wem auch immer) akzeptiert.

Die Vergleichbarkeit ist insofern auch dann nicht gegeben, weil der Vermieter im Schadensfall erst einmal seinem Geld hinterher laufen muß, d.h. er muß darauf warten, daß die Versicherung aus der Bürgschaft leistet. Das kann dauern und ist in jedem Falle lästiger als einfach die Kaution bzw. einen Teil davon einzubehalten.

Zum zweiten ist das Thema Laufzeit für den Vermieter interessant. Auch wenn man eine Bürgschaft bekommt, die nicht mit Ende des Mietvertrages erlischt (auch solche Formulierungen gibt es), hat man das Problem, daß man als Vermieter die Urkunde nach einer angemessenen Frist (14 Tage sind ein oft genannter Zeitraum) nach Ende des Mietvertrages zurückgeben muß, sofern man keine Schäden an der Mietsache festgestellt hat. Bleibt aber das Problem mit der in der Regel noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung. Je nach Ende des Mietvertrages kann es ja durchaus noch über ein halbes Jahr dauern, bis diese erstellt ist und erst dann ist naturgemäß klar, ob der Vermieter noch Forderungen ggü. dem Mieter hat.

Insgesamt ist die Kautionsbürgschaft für den Vermieter mitnichten mit einer Barkaution vergleichbar. Für gewerbliche Vermieter mag das Risiko in Summe über alle Mietverhältnisse vertretbar sein, zumal die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes das Risiko weiter reduziert. Privaten Vermietern mit nur einer oder allenfalls einigen wenigen Wohnungen kann man aber von einer Kautionsbürgschaft nur abraten. Das Risiko, sein Geld nicht oder mit deutlicher Verzögerung zu erhalten, wiegt die Vereinfachung der Handhabung nicht auf.

Im übrigen ist eine Kautionsbürgschaft für jeden Vermieter eine Warnung hinsichtlich der Bonität des Mieters. Bei einem Mieter, der so klamm ist, daß er nicht einmal für die Mietkaution in Vorleistung treten kann, darf man getrost davon ausgehen, daß schon die kleinste Unregelmäßigkeit bei den Zahlungseingängen (also in der Regel Gehalt) und andere Zwischenfälle zu Problemen bei der Mietzahlung führen werden.

Als Mieter tue man sich also selbst den Gefallen, eine Mietkautionsbürgschaft gar nicht erst in den Raum zu stellen.

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zu 1. Das mag zwar für andere Bürgschaftsmodelle gelten, da hier erstmal der Anspruch des Vermieters ggü. der Versicherung belegt werden muss, ist aber für eine Bürgschaft „auf erstes Anfordern“ nicht korrekt. Hier kann der Mieter nur die Auszahlung an den Vermieter verhindern, wenn er liquide Beweismittel beibringt, also z.B. eine einstweilige Verfügung, gerichtlichen Titel etc. Dafür müsste der Zugriff auf die Mietkaution durch den Vermieter schon rechtsmissbräuchlich sein.

zu 2. Die Bürgschaftsurkunde wird um den entsprechenden Betrag reduziert, d.h. wenn der Vermieter noch z.B. 200 EUR für die Betriebskostenabrechnung vorhalten möchte, bleiben bei einer Kautionssumme von z.B. 1.000 EUR noch 200 EUR stehen und der Mieter zahlt auch nur noch für diese 200 EUR seinen Beitrag.

zu 3. Nicht nur das Thema der Reduzierung des Verwaltungsaufwandes ist für jeden Vermieter relevant (Eröffnung Mietkautionskonto, jährliche Zinsabrechnung etc.) und durch eine Bürgschaftsurkunde rechtssicher. Auch das Thema der Bonität wird hier elegant gelöst. Nicht umsonst wird in der Schweiz dieses Modell seit 20 Jahren verwendet und kommt bei jedem 3. Umzug zum Tragen, da es ein Servicethema für Mieter und Vermieter ist und nicht ein Thema, dass ich das Geld zusammenkratzen muss, denn sonst würde ich nur schwer durch die Bonitätsprüfung bei Antragstellung kommen. Die Banken prüfen mittels Schufa. Die meisten Versicherer greifen auf Infoscore zurück, ist aber bei Vermietern nicht beliebt oder bekannt. Wenn Schufa-Prüfung dann Bank oder Deutsche Kautionskasse.

Bei engen Wohnungsmärkten wie München oder Hamburg kommt oft das Problem hinzu, dass die Kaution noch in der alten Wohnung liegt und der Vermieter schon die Kaution für die neue Wohnung haben möchte. Im worst case 3 Nettokaltmieten (alt) + 3 Nettokaltmieten (neu). Eine Mietkautionsbürgschaft kann ja auch als Überbrückung verwendet werden. Den Sicherungstausch kann man ja immer mit dem Vermieter vereinbaren, sofern man doch Bargeld hinterlegen möchte.

Es geht nicht darum, daß der Mieter die Auszahlung verhindert, sondern daß der Versicherer einen Schadensfall bearbeiten und Kohle an jemanden rausrücken muß, der nicht ihr Kunde ist. Das Geld muß sie sich dann vom Mieter (also ihrem Kunden) zurückholen, womit sie diesen dann auch gleich noch verärgert.

Wir haben also eine ganz andere Situation als sonst bei Versicherungen. Leisten zu müssen erfüllt da den Versicherer auch nicht mit Begeisterung, aber ist im Sinne der Kundenbindung unerläßlich. Bei Kautionsversicherungen ist es aber im Interesse des Kunden UND des Versicherers, nicht oder so spät wie möglich auszuzahlen. Das macht sich dann in der Auszahlungsfreudigkeit bemerkbar.

Und selbst wenn man unterstellen will, daß die Auszahlung dann innerhalb eines vertretbaren zeitlichen Rahmens erfolgt, ist die Abwicklung des Schadensfalles immer noch komplizierter und mit Formalien behafteter als das einfache Einbehalten der Kaution.

Wie soll das denn in der Praxis funktionieren? Die Versicherung stellt eine zweite Bürgschaft aus und läßt sich die erste dann zurückschicken? Dann ist die Versicherung erst einmal mit beiden Bürgschaften draußen und läßt sich auch beide bezahlen, d.h. die Provision für die erste, höhere Bürgschaft fällt so lange an, bis die zurückgeschickt worden ist.

So oder so: auch das ist komplizierter als das Einbehalten der Kaution bzw. eines Teiles davon.

Außer der einmaligen Eröffnung des Kontos, die 10-20 Minuten dauert, gibt es keinen Verwaltungsaufwand. Wieso der Vermieter eine Zinsabrechnung machen sollte, ist mir ein Rätsel.

Das ist die Barkaution auch.

Wie ich bereits erwähnte: der Vorteil liegt ausschließlich beim Mieter, während sich der (private) Vermieter schlechter stellt.

Oder man läßt den Miete eine Schufa-Auskunft, Gehaltsabrechnungen und eine Selbstauskunft vorlegen. Oder man holt die Schufa-Auskunft gleich selber ein.

Das ist nicht nur in Hamburg oder München so, sondern überall. Selbst wenn man das Geld dafür nicht rumliegen hat, ist es immer noch billiger, für die paar Monate einen Kredit aufzunehmen (um es mal auf die Spitze zu treiben) als über die gesamte Mietdauer die Provision an die Kautionsversicherung zu bezahlen.

Warum sollte sich der Vermieter auf so einen Quatsch, d.h. den doppelten Aufwand, einlassen? Wenn man nicht gerade ein Wohnklo in Duisburg zu vermieten hat, dann kann man sich den Mieter aussuchen und dann nimmt man natürlich einen, der nicht anfängt mit einer Mietkautionsbürgschaft herumzukaspern.

Noch einmal: die Kautionsbürgschaft ist ein Instrument, das ausschließlich Vorteile für den Mieter bietet und dem Vermieter keine höhere (aber potentiell schlechtere) Sicherheit bietet und allenfalls den gleichen (wenn nicht sogar einen höheren) Verwaltungsaufwand nach sich zieht. Gegenüber einer Barkaution gibt es für den privaten Vermieter keinerlei Vorteil, weswegen man sich als Mieter in den allermeisten Fällen direkt aus dem Rennen nimmt, wenn man das Thema aufs Tapet bringt.

Allerdings räume ich ein, daß es immer noch Vermieter gibt, die die Risiken einer Kautionsbürgschaft nicht kennen und daran glauben, daß eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft genauso gut ist wie Bargeld.

Da der Vermieter keinen Geldbetrag erhält, den er getrennt von seinem sonstigen Vermögen insolvenzsicher anlegen muss, bleiben ihm die Formalitäten mit der Bank erspart. Auch entfällt die Verwaltung der Kautionsgelder inklusive der dem Mieter zustehenden jährlichen Bescheinigung über die von der Bank einbehaltene Abgeltungssteuer. In allen Fällen, in denen der Vermieter nicht für jede Mietkaution ein eigenes Konto eröffnet, sondern verschiedene Mietkautionen auf einem Sammelkonto anlegt, bedeutet diese Zinsbescheinigung, auf die der Mieter einen Anspruch hat, einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Letztlich erhält der Vermieter mit der Mietkautionsbürgschaft einen Bonitätsnachweis über seinen neuen Mieter. Ich bin selbst Eigentümer und Vermieter mehrerer Objekte und akzeptiere ausschließlich Mieter, die mir eine Bankbürgschaft oder eine Moneyfix Mietkaution der Kautionskasse vorlegen. Bisher hat alles reibungslos geklappt, sowohl bei den Bankbürgschaften als auch mit der Kautionskasse. Da ich weiss, dass sowohl Banken als auch die Deutsche Kautionskasse eine harte Bonitätsprüfung bei der Schufa durchführen, werde ich misstrauisch, wenn ein Mietinteressent keine solche Bürgschaft beibringen kann. Da hat es dann wohl mit der Bonitätsprüfung nicht geklappt und er bekommt auch die Wohnung nicht. Ganz einfach! Meine Wohnungen, meine Regeln. Ich möchte es einfach haben und sicher für meine Kautionsgelder. Die bei der Kautionskasse angeforderten Kautionen habe ich innerhalb weniger Tage auf meinem Konto gehabt, von der Sparkasse innerhalb einer Woche, wobei hier noch einige Formalitäten mehr als bei der Kautionskasse notwendig waren. Ich musste zu keinem Zeitpunkt nachweisen, wofür ich welchen Betrag benötige. Das läuft genauso wie früher mit den verpfändeten Sparbüchern oder den Treuhandkonten nur sehr viel einfacher und ich habe keine Aufwände mit dem ganzen Hickhack.

Was für Formalitäten? Man geht zur Bank oder Sparkasse, legt den Mietvertrag auf den Tisch und wartet einige Minuten, bis das Konto eröffnet ist und einem das Sparbuch übergeben wird.

Was für eine Verwaltung? Da gibt es nichts zu verwalten und die Steuerbescheinigung legt man der Nebenkostenabrechnung bei, auf daß sich der Mieter mit den paar Cent vergnüge, wenn er denn mag.

Warum sollte man sich das als privater Vermieter antun?

Du hast noch keine Schufa-Auskunft gesehen, oder?

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Richtig, und das gilt für alle Vermieter und deswegen setzt sich das Instrument hier auch nicht durch. Daß Du ausgerechnet daraus, daß jemand keine Mietkaution vorlegen kann, schlußfolgerst, daß dessen Bonität nicht gut ist, ist irgendwie amüsant. Die Aussagekraft einer guten Schufa-Auskunft oder einer positiven Kreditprüfung im Massengeschäft einer online-Kautionsvermittlungsbude ist nämlich nahe null und allemal geringer als der Umstand, daß jemand nicht in der Lage (oder Willens) ist, seine Kaution in bar zu hinterlegen. Das und die Bereitschaft, Jahr für Jahr unnötig Geld auf den Tisch zu legen, bedeutet nämlich nur eines, nämlich daß derjenige nicht rechnen bzw. mit Geld umgehen kann.

Beides eher schlechte Voraussetzung für einen Mietvertrag.

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für die kaution gibt es zinsen. die bürgschaft kostet geld - ist schließlich nichts anderes als eine versicherung. warum du das also hättest tun sollen erschließt sich mir in keiner weise. oder lebst du lieber auf pump?

nicht umsonst kommt es bei zwei von drei umzügen NICHT zum tragen.
man beachte übrigens auch das ‚nicht umsonst‘ - spricht da dein unterbewusstsein?

du bringst wahrlich seltsame arumente vor. kann es sein, dass du derartigen unsinn gegen provision vermittelst?

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Welche Zinsen ? Hast Du mal auf die aktuellen Zinssätze für Mietkautionskonten geschaut? Die liegen bei quasi 0 %. Da kann man das Geld doch anderweitig anlegen oder ? Jeder Euro, der auf einem Mietkautionskonto liegt, kommt quasi einer Entwertung gleich.

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Was soll ich denn bitte schön mit einer Provision? In diesen Erwerbsmodellen bewege ich mich nicht und sind mir völlig fremd.

Tja, wenn man das auf Deutschland projiziert, ist jeder 3. Umzug schon eine ganze Menge :wink: Ich war es leid meinen Mietern nur die Möglichkeit der Barkaution anzubieten. Ich bin Eigentümer von gut 70 Wohnungen in Hamburg, München und Berlin und biete meinen Mietern eine Alternative zu einem Mietkautionskonto an, dass schon lange keine Zinsen abwirft. Ich empfinde das als Service aber auch als kostenlose Schufa-Bonitätsprüfung. Es gab auch schon Fälle, die auf Teufel komm raus die Kaution in Bar stellen wollten, da sie keine Bürgschaft aufgrund der Bonität bekommen haben. Was hilft mir denn die Barkaution wenn ich schon zu Beginn weiss, dass die Zahlungsmoral für den Mietzins vermutlich nicht so weit her ist. Für meine Wohnungen ist die Moneyfix Mietkaution eine bewusste Einzugsbarriere, die die Spreu vom Weizen trennt. Ich habe somit nur Mieter, die ohne weiteres eine Barkaution stellen könnten, die Bürgschaft aber als Liquiditätsvorteil für sich selbst sehen. Ich bin im Fall der Fälle der Bürgschaftsgläubiger und habe bislang immer gute Erfahrungen gemacht. Sofern es notwendig war, habe ich mein Geld schnell bekommen und meine Mieter sind zufrieden und müssen das Geld nicht für lau bunkern. Aber jeder soll so entscheiden, wie es für ihn am besten passt.

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Was soll ich zu dieser Antwort bloß schreiben, ja ich lebe gerne auf pump? Oder was soll diese Frage eigentlich. Eis sachlicher Beitrag ist sie jedenfalls nicht.
Bei letztem Mietverhältnis hat es ein gerichtliches Mahnverfahren gebraucht, damit ich nach einem Jahr die Kaution - 2.350 € zurück bekommen konnte. Dieses mal wird es ähnlich laufen. Und ich bin gerade dabei ein Haus zu bauen und brauche finanzielles Polster" für alle Fälle".
Für alle sachlichen Beiträge vielen Dank

doch, genau das ist er. wenn du selektiv liest und sie nicht verstehst ist das dein problem.

wenn du ein haus baust und auf 2000€ angewiesen bist machst du irgendwas komplett falsch. und auch das ist sachlich.

rechne richtig.

lass es lieber, deine eigenwilligen Interpretationen sind hier fehl am Platz. Wozu ich das Geld brauche oder nicht, ob ich auf dieses Geld „angewiesen“ bin oder nicht - das tut nichts zur Sache und geht dich - gelinde gesagt - absolut nichts an. Also lass es. Konzentrier dich lieber auf die Fragestellung oder verpeste die Diskusion mit deinen pseudosachlichen Beiträgen nicht weiter, ok?