Ich habe eine spezielle Frage zum Thema Schlossaustausch und hoffe dass man mir weiterhelfen kann.
Ich wohne in einem Haus zur Miete in dem neben mir weitere 7 Parteien wohnen.
Die Wohnungen sind Eigentumswohnungen und werden jeweils von einem anderen Eigentümer vermietet. Das Haus wird im allgemeinen von einer Hausverwaltung betreut.
Das Schloss der Haustür hatte nun schon seit Wochen kleine Probleme gemacht in dem es ab und zu klemmte, was allerdings kein größeres Problem war da man trotzdem nach 2,3 Versuchen trotzdem rein kam.
Seit 2 Tagen allerdings lässt sich der Schlüssel gar nicht mehr umdrehen wovon alle Mieter betroffen sind.
Es waren bereits Handwerker da, die den Schaden allerdings nicht vor Ort beheben konnten. Da es sich um ein Sicherheitsschloss handelt würde die Neubeschaffung bis zum Austausch 3 – 4 Wochen dauern.
Da es nun so ist dass keiner der Mieter das Haus betreten kann ohne darauf zu hoffen dass einer der Nachbarn die Tür öffnet, wollte ich fragen ob es seitens der Hausverwaltung rechtens ist, dass nun mindestens 4 Wochen lang niemand mehr mit seinem Schlüssel das Haus betreten kann bis ein neues Schloss eingebaut wurde, oder muss von der Hausverwaltung ein „Übergangsschloss“ eingebaut werden damit das Haus zu betreten ist?
Tagsüber wäre es ja weniger das Problem da man ja davon ausgehen kann dass immer einer der Nachbarn da ist der einem die Tür öffnen könnte, aber es kommt unter Umständen ja auch mal vor dass man zu Uhrzeiten nach Hause kommt zu denen man nicht mehr unbedingt seine Nachbarn aus dem Bett klingeln will.
Ich hoffe ich konnte mein Problem verständlich rüberbringen und hoffe man kann mir helfen.
Hallo,
FAQ 1129, keine Ich-Fragen.
Generell ist es so, dass ein Austauschschloß eingebaut wird, jeder Mieter dafür Schlüssel erhält und nach Einbau des Sicherheitsschlosses die Schlüssel wieder eingesammelt werden.
Das weiß aber jede Hausverwaltung.
si
Hallo,
FAQ 1129, keine Ich-Fragen.
Generell ist es so, dass ein Austauschschloß eingebaut wird,
jeder Mieter dafür Schlüssel erhält und nach Einbau des
Sicherheitsschlosses die Schlüssel wieder eingesammelt werden.Das weiß aber jede Hausverwaltung.
Ich glaube, das lag nahe. Aber die Frage zielt doch wohl viel eher darauf ab, ob hier ein Anspruch besteht und wie er begründet oder durchzusetzen wäre.
LG
T.
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