Tausch von Doppelnachnamen möglich?

Ich habe bei meiner Hochzeit den Nachnamen von meinem Mann angenommen und meinen Geburtsnamen mit Bindestrich angefügt. 
Nun sind wir getrennt und ich bin am überlegen zwar beide Namen zu behalten würde aber meinen gerne vorne haben und den Familiennamen hinten anfügen. Geht es dass ich einfach tausche? Würde den Familiennamen wegen unserem Sohn behalten sonst kommen bestimmt Fragen wenn wir unterschiedlich heißen. 
Für Antworten wäre ich dankbar.

Hallo Patty,

ich glaube nicht, dass ein Tausch so einfach geht. Es würde jedenfalls Geld kosten. Was ich aber nicht verstehe:

Würde den Familiennamen wegen unserem Sohn behalten
sonst kommen bestimmt Fragen wenn wir unterschiedlich heißen

Wo ist hierbei das Problem? Dann beantwortest du die Frage eben. Ich habe bei der Heirat meinen Namen X behalten, meine Tochter hat den Nachnamen Y von meinem Mann. Ich werde zwar ab und zu mit Frau Y angesprochen (und beim Kinderarzt nervt das schon, auch wenn es eine Gemeinschaftspraxis ist, weil wir seit über 7 Jahren hingehen, quasi seit der U3), aber gefragt hat bisher niemand, warum wir unterschiedlich heißen. Manchmal sage ich es dazu, meistens lasse ich es einfach sein. Wahrscheinlich nehmen auch manche einfach aufgrund der verschiedenen Nachnamen und der Tatsache, dass „üblicherweise“ beide Ehepartner den Namen des Mannes tragen, an, ich sei ledig oder geschieden, na und?

Viele Grüße
Christa

Hi

zwar beide
Namen zu behalten würde aber meinen gerne vorne haben und den
Familiennamen hinten anfügen. Geht es dass ich einfach
tausche? Würde den Familiennamen wegen unserem Sohn behalten

Den Familiennamen (für deinen Sohn) erkennt man ja, egal, ob er vorne oder hinten steht.
Wenn dir der Klang am Anfang gefallen hat, lass ihn doch so. Ich würde immer auch den gesamten Klang, also die ästhetischste Reihenfolge bevorzugen.
Die Standesämter verändern ungern ein zweites Mal. Geld würde es sowieso kosten, aber trotzdem stellen sich die Bürokraten da immer ziemlich an.
Gruß,
Branden

Moin,

im Alltagsgebrauch kannst Du nur Deinen Geburtsnamen nennen ohne das irgendwo was geändert werden muss. Könnte mir auch vorstellen, dass Du dann immer andersrum als im Pass nennen kannst… wofür also das dann großartig umschreiben musst…

Bei Vornamen geht das auch - soweit ich weiß heißt der Trainer Magath gar nicht Felix mit Vornamen - aber nur so kennt man ihn

LG
Ce

Hallo

Bei Vornamen geht das auch - soweit ich weiß heißt der Trainer Magath gar nicht Felix mit Vornamen - aber nur so kennt man ihn

Stimmt.
Bei meinem Sohn hat sich sein zweiter Vorname als Rufname durchgesetzt. Seinen ersten Vornamen kennt kaum jemand. Und er wird überall, auch bei der Krankenkasse und offiziellen Stellen, unter seinem zweiten Vornamen geführt. Nur da, wo alle Vornamen verlangt werden müssen, wird auch sein erster Vorname verlangt.

Viele Grüße

Hallo,

im Alltagsgebrauch kannst Du nur Deinen Geburtsnamen nennen
ohne das irgendwo was geändert werden muss.

der offizielle Name ist trotzdem der Doppelname.

Könnte mir auch
vorstellen, dass Du dann immer andersrum als im Pass nennen
kannst… wofür also das dann großartig umschreiben musst…

Ich kann dir jetzt keine Quelle dafür nennen, aber es ist sicherlich nicht umsonst festgelegt, dass der Geburtsname dem Ehenamen vorangestellt ODER angefügt werden kann.

Bei Vornamen geht das auch - soweit ich weiß heißt der Trainer
Magath gar nicht Felix mit Vornamen - aber nur so kennt man
ihn

Simsy Mone ist indirekt darauf eingegangen, ich habe gegoogelt und bei Wikipedia gefunden, dass er Wolfgang Felix Magath heißt. Das ist aber etwas ganz anderes, denn bei mehreren Vornamen kann man sich aussuchen, welchen man benutzt, und erst recht seitdem der Rufname im Personalausweis nicht mehr besonders gekennzeichnet wird (der wurde früher unterstrichen). Man kann aber nicht Iris heißen und mit Mathilda unterschreiben. :smile: In der Verwandschaft meines Mannes existierte allerdings tatsächlich eine Person, die Irmgard hieß, und weil ihrem Mann der Name nicht gefiel, hat er sie Carola genannt. Den Namen hat sie auch noch Jahrzehnte nach seinem Tod (bis zu ihrem Tod) in der Verwandschaft getragen. Ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich erfuhr, dass sie gar nicht Carola hieß (also auch nicht mit Zweit- oder Drittnamen!).

Zum Thema Namensrecht bzw. Ehename gibt’s den § 1355 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1355.html

Dort sehe ich den angesprochenen Wunsch nicht, also besteht höchstens die Möglichkeit, das über eine (kostenpflichtige) Namensänderung. Aber auch daran glaube ich nicht richtig. Denn im Abs. 1 des oben erwähnten Paragraphen steht:

(4) Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Erklärung kann gegenüber dem Standesamt widerrufen werden; in diesem Falle ist eine erneute Erklärung nach Satz 1 nicht zulässig. Die Erklärung, wenn sie nicht bei der Eheschließung gegenüber einem deutschen Standesamt abgegeben wird, und der Widerruf müssen öffentlich beglaubigt werden.

D. h. man kann auf den Geburtsnamen im Doppelnamen verzichten, gem. Abs. 5 kann man auch auf den Doppelnamen verzichten und den Geburtsnamen wieder annehmen, aber man kann nicht auf den Geburtsnamen verzichten und erneut eine Erklärung wegen eines Doppelnamens angeben.

Viele Grüße
Christa

Hallo Christa.
Danke für deine Antwort.
Ich kenne von meiner Freundin das Problem dass sie bei Leuten die sie und ihre Kinder neu kennenlernen manchmal Probleme mit den unterschiedlichen Namen haben. Z.b. musste sie sich schon öfters rechtfertigen und erklären ,weil beide Eltern das Sorgerecht haben, ob sie Dinge alleine entscheiden könnte obwohl die kids bei ihr wohnen.
Deshalb meine Frage :wink:

1 Like

Guten Abend,

. musste sie sich schon
öfters rechtfertigen und erklären ,weil beide Eltern das
Sorgerecht haben, ob sie Dinge alleine entscheiden könnte
obwohl die kids bei ihr wohnen.

Das geht doch keinen etwas an. Schon gar nicht Leute, die man gerade kennengelernt hat.

MfG
GWS

Hallo!

Was ich nicht ganz verstehe, ist warum du deinen Geburtsnamen vorne haben willst. Soweit ich das kenne, werden Leute mit einem doppelten Nachnamen auch so angesprochen, sprich es wird nicht der zweite weggelassen.
Ich persönlich würde mir wegen Fragen bezüglich unterschiedlicher Nachnamen keine Gedanken machen, Freunde und Bekannte wissen Bescheid, und alle anderen gehts nix an. Und selten ist sowas heutzutage ja auch nicht mehr.

VG