Tauschbörse

In den AGB einer Tauschbörse steht:

"Ende der Mitgliedschaft

Die Teilnahme kann beiderseitig jederzeit fristlos und ohne Angabe von Gründen beendet werden. Dies geschieht durch Deaktivierung oder Löschung des Nutzerkontos. Bereits erstellte Beiträge bleiben hiervon unberührt."

Angenommen, bei einer Tauschbörse hat man ein virtuelles Guthaben erworben, das man gegen andere Ware umtauschen könnte, und der Betreiber gibt dem User nicht mehr die Möglichkeit, dieses Guthaben einzutauschen, ist das dann noch rechtens?
Dann sollte doch eigentlich jeder Finger von solchen Tauschbörsen lassen.

Hallo,

die fristlose Kündigung für beide Parteien scheint nicht unbedingt eine empfehlenswerte Tauschbörse zu sein, jedoch muß die Rückzahlung des Guthabens gewährleistet sein; dies sollte m.E. auch für virtuelle Guthaben zutreffen.

Ist das virtuelle Guthaben auch in den AGB’s erwähnt bzw. wird nur mit virtuellen Guthaben gearbeitet?

Pit

Hallo,
danke für die Antwort.
Man kann mit der virtuellen Währung tauschen, aber auch Ware gegen Ware oder Ware gegen Geld, so daß selbst die virtuelle Währung gegen Euro getauscht wird, wenn man die Tauschbörse verlassen will.
Ansonsten steht nichts in den AGB über über die virtuelle Währung.

In den AGB einer Tauschbörse steht:

Der Betreiber der Tauschbörse hat seinen Sitz in D?

Ja, es steht:
Vertragsparteien sind Name, Vorname, Straße, Nr., deutsche PLZ, Ortsname (für xxxx) einerseits und der Nutzer andererseits