Tauschbörse

Wenn man bei einer Tauschbörse ein Film download so wird man wie ich verstanden habe dafür bestraft weil bei einer Tauschbörse man auch Datein welche iligal sind von sich weiter gibt.

Meine Frage:
Wenn ein Film, Spiel…usw. beispielsweise 9GB groß ist und der Upload von dem Rechner von Herrn X nur 3GB beträgt, so hat er zwar Daten von seinem Rechner freigegeben aber ein Ganzen Film vom diesem Rechner wurde somit nie gedownloadet.
So wie ich weiss dürfen kleine Pakete keine Strafe sein da diese es nicht ermöglichen das Produkt im sinne von Film oder Spiel fertig zu stellen.

Wie sieht ihr das?

hallo.

Meine Frage:
Wenn ein Film, Spiel…usw. beispielsweise 9GB groß ist und der
Upload von dem Rechner von Herrn X nur 3GB beträgt, so hat er
zwar Daten von seinem Rechner freigegeben aber ein Ganzen Film
vom diesem Rechner wurde somit nie gedownloadet.
So wie ich weiss dürfen kleine Pakete keine Strafe sein da
diese es nicht ermöglichen das Produkt im sinne von Film oder
Spiel fertig zu stellen.

Wie sieht ihr das?

wenn ich von einem fremden auto den auspuff abmontiere, ist es kein diebstahl, weil ich ja nicht das ganze auto gestohlen habe?

gruß

michael

wenn ich von einem fremden auto den auspuff abmontiere, ist es
kein diebstahl, weil ich ja nicht das ganze auto gestohlen
habe?

gruß

michael

Das ist ein dummer Vergleich

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Wenn man bei einer Tauschbörse ein Film download
… und der Upload von dem Rechner von Herrn X nur 3GB beträgt, so hat er
… ein Ganzen Film vom diesem Rechner wurde somit nie gedownloadet.

In dem ganzen Text habe ich den Unterschied zwischen Up- und Download schon nicht verstanden

grußlos

Guten Abend!

wenn ich von einem fremden auto den auspuff abmontiere, ist es
kein diebstahl, weil ich ja nicht das ganze auto gestohlen
habe?

Das ist ein dummer Vergleich

So dumm finde ich den Vergleich nicht. Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum. Von fremdem geistigen Eigentum hat hat man die Finger zu lassen. Ob jemand den ganzen oder den halben Film klaut, ist kein grundsätzlicher Unterschied.

Gruß
Wolfgang

Nein EBEN NICHT.
Wenn man nur ein bestimmten Teil abgibt so sind es nur Daten, die keinem was bringen.

Beispiel.
Ein buch enthält Wörter welche sich zum Satz bilden, Sätze die sich zu Kapitel bilden.

Ich darf also nicht ein Buch schreiben weil die Wörter schon mal in einem anderen Buch verwändet wurden sind?
Nein!

Wenn die Wörter so gebildet sind dass die Sätze die dadurch sich ergeben gleich sind wie die mit dem im anderen Buch so könnte man das als eine Kopie bezeichnen.

Was ich sagen will, man hat Daten Pakete jedoch nützen die keinem was.
Beispiel Avatar welches 12GB hat könnt ihr euch laden, wenn ich jetzt euren Download bei 10Gb abbricht so könnt ihr sogut wie garnicht den Film angucken. Ein Trailer auf YouTube wäre da Länger.

Man kann das Internet nicht mit Materiellen Sachen vergleichen.

Wenn sein Beispiel überhaupt klappen soll so wird von dem besagten Auto nur dessen Auspuff kopiert, aber nicht demontiert.
Wenn du ein Lied hast und ich es mir von dir downloade ist es bei dir nicht weg, dann haben wir es beide… LOGISCH? JA!

Und dass vieles kopiert wird könnt ihr nicht verhindern.
Oder soll BMW zu AUDI sagen, die Räder die ihr da habt sind genau so Rund wie unsere, ihr müsst Eckige anbringen???

Bei Spielen ist es noch deutlicher.
Ein Spiel wie GTA welches auch so 14GB haben müsste ist bei 99Prozent nicht gebrauchbar.
Ein Spiel ist aber nur dann ein Spiel wenn mans auch spielen kann, bzw sich die Anwendung öffnen lässt

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Ja dann sei leise und geh Sudoku spielen

Guten Abend!

Ich darf also nicht ein Buch schreiben weil die Wörter schon
mal in einem anderen Buch verwändet wurden sind?

Nicht das einzelne Wort, sondern die Gesamtheit des Ausdrucks ist geschützt. So ist natürlich nicht das einzelne Pixel eines Bildes geschützt, sondern die Ausdrucksweise. Wenn man also Sequenzen eines Bildes, Musikstücks, Textes oder Films kopiert oder weitergibt, kann es sich bei kurzen Auszügen um ein erlaubtes Zitat handeln und bei längeren Sequenzen ist es eben eine Verletzung des Urheberrechts.

Was ich sagen will, man hat Daten Pakete jedoch nützen die
keinem was.
Beispiel Avatar welches 12GB hat könnt ihr euch laden, wenn
ich jetzt euren Download bei 10Gb abbricht so könnt ihr sogut
wie garnicht den Film angucken.

Nicht wiedergabefähiger Datensalat wird vom Urheberrecht nicht erfasst. Können aber Teile des Werkes wiedergegeben werden und diese Kopie/Teilkopie ist nicht vom Rechteinhaber genehmigt, liegt eine Verletzung fremder Rechte vor. Was ist daran so kompliziert?

Man kann das Internet nicht mit Materiellen Sachen
vergleichen.

Dein Problem hat mit Internet nur am Rande zu tun, vielmehr mit dem Problem mancher Leute, geistiges Eigentum in gleicher Weise wie materielles Eigentum zu achten.

Wenn sein Beispiel überhaupt klappen soll so wird von dem
besagten Auto nur dessen Auspuff kopiert, aber nicht
demontiert.
Wenn du ein Lied hast und ich es mir von dir downloade ist es
bei dir nicht weg, dann haben wir es beide… LOGISCH? JA!

Bezweifelt niemand. Gegen die Kopie ist auch nichts zu sagen, wenn der Urheber damit einverstanden war.

Ich bin kein Liedermacher; mir liegt etwa Fachliteratur näher. Wer weiß, wieviel Mühe in einer einzigen Seite eines Fachbuches stecken kann, wird Verständnis für den Autor haben, der seine Arbeit nicht kostenlos unters Volk bringen möchte. Dabei würde er nämlich verhungern.

Und dass vieles kopiert wird könnt ihr nicht verhindern.

Ach du liebe Zeit. Aus der Ecke weht der Wind. Das ist die Absahnerecke, die gratis nutzen will, wofür andere gearbeitet haben.

Oder soll BMW zu AUDI sagen, die Räder die ihr da habt sind
genau so Rund wie unsere, ihr müsst Eckige anbringen???

Hier erscheint eine Kurzeinführung in gewerbliche Schutzrechte, ins Urheberrecht und den dahinter stehenden Sinn nötig: Gewerbliche Schutzrechte (Patent, Gebrauchsmuster) schützen die Funktionalität. Wichtigste Bedingung zur Schutzfähigkeit ist die Neuheit. Wenn also eine in bestimmter Weise realisierte Funktion bisher unbekannt war, kann der Erfinder einen Schutz beantragen. Damit soll der technische Fortschritt gefördert werden, indem man verhindert, dass der Erfinder seine Erfindung geheim hält. Die Erfindung wird veröffentlicht und dem Erfinder steht das Recht zu, beim Gebrauchsmuster 10 Jahre und beim Patent 20 Jahre die Erfindung zu nutzen und/oder Lizenzen zur Nutzung zu vergeben. In Erfindungen steckt nämlich i. d. R. viel Arbeit oft über etliche Jahre und ohne Schutz wären Nachahmer die Nutznießer, während der Erfinder auf den Kosten sitzen bleibt.

Beim Urheberschutz wird der Ausdruck unter Schutz gestellt. Der Schutz entsteht automatisch (ohne dass es eines Antrags bedarf) mit der Entstehung des Werkes. Bereits die erste Seite ist während ihrer Entstehung geschützt, obwohl der fertige Roman 500 Seiten umfasst. Der Roman „Der Gärtner war der Mörder“ ist in seiner Ausdrucksweise geschützt. Das bedeuted, dass jedermann ebenfalls einen Roman schreiben darf, in dem ebenfalls der Gärtner als Mörder vorkommt, der ebenfalls den Schutz des Urheberrechts genießt, aber sich eines anderen Ausdrucks bedient als der erstgenannte Roman. Der Schutz wirkt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Ein Spiel ist aber nur dann ein Spiel wenn mans auch spielen
kann, bzw sich die Anwendung öffnen lässt

Eine nicht lauffähige Version ist nutzloser Datensalat. Bei Spielen muss man aber aufpassen. Spielideen sind keinem Schutz zugänglich. Die Gestaltung der Figuren eines Video-Spiels fällt aber durchaus unter das Urhenerrecht. So schützt also die Argumentation, das Spiel sei nicht lauffähig, nicht vor dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung, wenn gestalterische Elemente des Spiels sichtbar sind.

Ich habe ein Verständnisproblem, wie man allen Ernstes fordern kann, die Arbeitsergebnisse anderer Leute gratis nutzen zu wollen. Käme solche Forderung durch (man kann ganz sicher sein, das passiert nicht), führte jede schriftstellerische Tätigkeit, jedes Komponieren, jede Entwicklung, jede Tätigkeit in Gestaltung und Architektur augenblicklich in den Ruin. Nur weil es massenhaft Taschendiebe gibt, kommst du vermutlich nicht auf die Idee, Diebstahl zu legalisieren.

Gruß
Wolfgang

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Ne… due siehst das falsch.
Es geht hier um das Recht.
Nicht daraum was man einem anderen damit antut.
Meine Frage:
Wird man Bestraft wenn man von einem Lied, Film, Spiel, Software nur einen TEIL abgibt?
Du bringst die Frage mit ins Spiel ob das in ordnung ist was man dabei dem Hersteller/Entwickler antut?
Auf einmal hast du ein Herz für den Hersteller/Entwickler?
Interessiert es die Leute die bei McDonalds esse oder Lidl einkaufen wie dreckig es den schlecht verdienen Mitarbeitern geht? Man könnte auch beim Tante Emma Laden um die ecke kaufen, tut man nicht.
Seh ich dich jetzt etwa vor den Läden wie du den Leuten Prädigst dass sie nicht bilig Produkte bei Kik kaufen sollen weil dadurch Marken Hersteller untergehene?

.neppaL uD

Guten Abend!

Ne… due siehst das falsch.
Es geht hier um das Recht.
Nicht daraum was man einem anderen damit antut.

Natürlich geht es darum, was man anderen antut, nämlich den Urhebern oder Erfindern.

Wird man Bestraft wenn man von einem Lied, Film, Spiel,
Software nur einen TEIL abgibt?

Ja, sofern es der Urheber bzw. der Rechteinhaber mitbekommt. Urheberrechtsverletzungen sind keine Offizialdelikte, der Staatsanwalt wird also nicht von Amts wegen tätig.

Du bringst die Frage mit ins Spiel ob das in ordnung ist was
man dabei dem Hersteller/Entwickler antut?
Auf einmal hast du ein Herz für den Hersteller/Entwickler?

Wieso auf einmal? Ich bin seit einigen Jahrzehnten Entwickler, Hersteller und Rechteinhaber. Ich habe schon Lizenzen an nicht selbst genutzten Erfindungen vergeben und arbeite auch jetzt gerade daran. Deshalb weiß ich den Schutz geistigen Eigentums durchaus zu schätzen. Dabei handelt es sich keineswegs um den Schutz vorzugsweise zugunsten irgendwelcher Riesenkonzerne. Die sind nämlich die in erster Linie als Käufer/Lizenznehmer in Frage kommenden Unternehmen. Die verfügen zwar über Kapital, aber längst nicht immer über das Personal und die Strukturen, um Ideen zu entwickeln.

Seh ich dich jetzt etwa vor den Läden wie du den Leuten
Prädigst dass sie nicht bilig Produkte bei Kik kaufen sollen
weil dadurch Marken Hersteller untergehene?

Du bringst einiges durcheinander. Bei Marken geht es nicht um Urheberrechte, nicht um Gebrauchsmuster und nicht um Patente, dort geht es überhaupt nur eher selten um schöpferische Leistungen oder Innovationen. Ungeachtet dessen hat ein Markeninhaber ein schützenswertes Anliegen. Er hat nämlich i. d. R. viel Geld, Zeit und Mühe für seinen Bekanntheitsgrad investiert und Käufer verbinden mit einer Marke ein bestimmtes Produkt mit einem bestimmten Qualitätsstandard. Als Inhaber von Markenrechten wärst du bestimmt nicht amused, wenn sich Trittbrettfahrer mit Ware dubioser Herkunft an deinen Erfolg hängen und das Öffentlichkeitsbild deiner Marke beschädigen.

Die von dir vertretene Schutzrechte-Anarchie unterstützt die Kost-nix-Mentalität und beschädigt die an ihrem beruflichen Erfolg Arbeitenden. Absahner und Klauer gegen ehrliche Arbeit - das können nur Leute ohne eigene Ideen gutheißen.

Gruß
Wolfgang

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Tauschbörsenprinzip
Hi!

Wird man Bestraft wenn man von einem Lied, Film, Spiel,
Software nur einen TEIL abgibt?

10 Leute geben jeweils 10 % ab.
Zusammen wird also das Ganze illegal verteilt.

Nur mal so am Rande (ohne im Detail auf das Urheberrecht einzugehen) macht das vielleicht ein klein wenig klarer, was die Nutzung des gesunden Menschenverstands betrifft.

Gruß
Guido

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Hallo,

die Sache ist realtiv einfach, es wird darauf abgestellt, das etwas angeboten wird, also allein schon das Bereitstellen ist das Problem.

hth

doch, der Vergleich ist „dumm“.

erstens ist es kein diebstahl, weil der person nichts weg genommen wird.
zweitens ist es beim download schon relevant, ob man einen teil oder ein ganzens runterlädt, da dort die Frage der Vollendung und Abgrenzung zum Versuch noch in Frage kommt.
Drittens geht es hier um das Bereitstellen

hth

Nu sag ihm was er hören will, OwT
owt

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diese Brandrede für das Patent und die Abschaffung des Urheberrechts gefällt mir :wink:: DU hast völlig recht, alles was eine Schöpferriche Höhe erreicht und für das man ein Paten anmeldet ist und soll sehr gut geschützt werden. Es ist schon eine frechheit, das für eine wichtige Technische Entwicklung ein Patent richtig Geld kostet und es nur ein paar Jahre geschützt ist, aber wenn sich jemand auf einen Bilderrahmen übergibt, ist es 70 Jahre nach seinem Tot immer noch geschützt.

hth

Ja dann sei leise und geh Sudoku spielen

Upload ist das was man für andere zur Verfügung stellt, Download das was man selbst runterlädt.

Wenn du von anderen Antworten auf deine Frage erwartest, könntest du wenigstens die Höflichkeit besitzen, auf solche Fragen auch ordentlich zu antworten.

MfG

Ja dann sei leise und geh Sudoku spielen

Upload ist das was man für andere zur Verfügung stellt,
Download das was man selbst runterlädt.

Schon klar, aus dem UP ist allerdings nicht ersichtlich, was er nun up- oder downgeloadet hat.

Gruß Keki

Vorsicht, lang…

Ne… due siehst das falsch.
Es geht hier um das Recht.

Ok, dann mal UrhG §17 - Verbreitungsrecht.

Nicht daraum was man einem anderen damit antut.
Meine Frage:
Wird man Bestraft wenn man von einem Lied, Film, Spiel,
Software nur einen TEIL abgibt?

Ja. Das UrhG zielt nicht (oder nur in Einzelfällen) auf den Nutzer ab, sondern den Verwerter und Verbreiter. Es ist hier völlig egal ob ein Nutzer ein Datenfragment oder ein ganzes Werk herunterlädt, denn es wird hier ja nicht der Nutzer abgemahnt/verurteilt (das er nebenbei auch Nutzer ist, ist hier egal).

Er verbreitet unzweifelhaft ohne Erlaubnis des Urhebers ein Werk. Jede Diskussion über diesen Tatbestand ist also fruchtlos und blödsinnig. Worüber man diskutieren könnte wäre die Rechtmässigkeit einer Verurteilung im Einzelfall. Der Beweis für die Tat ist ein Protokoll einer Verbindung zu deinem Rechner, bei dem das Werk von deinem Rechner aus zum Download angeboten wurde. Ein Richter kann mit diesen Beweisen machen was er möchte, sie ignorieren oder als Grundlage für eine Verurteilung nehmen. (Das dieser Beweis evtl. nicht unbedingt stichhaltig ist, oder bei der Beweiserhebung oft gefuscht wird, ist ein anderes Thema). Das OLG Hamburg hat jedenfalls IP-Protokoll und Identifizierung per Hashwert anerkannt. Eine Verurteilung dürfte also in Deutschland im Normalfall rechtmässig sein.

Die Diskussion die du hier führst ist also albern und findet auf der völlig falschen Ebene statt (Pirat kannst du also nicht sein). Ziel kann nicht sein, die Strafverfolgung im Einzelfall anzugreifen, sondern es muss das Urheber- und Patentrecht geändert werden. So wie es jetzt ist, ist es ein reines Schutzrecht für Verwerter, die mit ihrer Marktmacht den Status Quo durch Lobbyismus verteidigen.

Der Wandel der Gesellschaft und der Technik macht aber die großen Musik-, Film- und Buchverlage und die Industrie drumrum langsam aber sicher obsolet. Der Schutz und die Macht der einzelnen Urheber muss gestärkt werden, und Methoden benutzt werden, die eine faire Vergütung ermöglichen. Allein durch den Wegfall/Schrumpfung der ganzen Industrie bei Direktvertrieb wird so viel Geld eingespart, das auch kleine Künstler ein vielfaches verdienen würden.

Weiterhin muss das System der länderspezifischen Lizensierung gebrochen werden, bzw. das Handels-/Importverbotverbot. Wenn ein Kunde ein bestimmtes Lied, Film, Werk kaufen will, dannn soll ihm das möglich sein, ohne das erst die amerikanische mit der europäischen, der deutschen, der Münchner und der Schwabinger GEMA verhandeln muss. Heutige (Mikro)Paymentsysteme und elektronische Verwaltung machen simple Zahlungen auch über Ländergrenzen hinweg möglich.

Da die Unterhaltungsindustrie zu blöde ist, eigene Konzepte aufzustellen, muss sie weg - kein Mitleid. Sie haben von Napster nichts gelernt. Haben geweint als Apple plötzlich Geld mit Musik verdient hat. Diskutieren auf Verbandstagungen immer noch die Absatzzahlen von Schellackplatten. Und so weiter und so fort.

Es geht (mir) nicht darum, alles frei und umsonst zu machen. In Fact, für eine perfekte Unterhaltungsflatrate würde ich mindestens 100€ pro Monat zahlen, wenn nicht sogar deutlich mehr. MLB live sehen, die neuste Mr. Ed Folge im Originalton. Den 70-Jahre Sommerhit anhören, ohne zu grübeln ob ich den auf irgendeiner CD habe oder ob Spotify den im Programm hat.

Das ganze ist natürlich nur so schnell runtergeschrieben und nicht ausgegoren, es geht aber um ein paar grundsätzliche Dinge (TL;DR):

Die „Tat“ des OP ist in D unzweifelhaft rechtswidrig und nicht einer Diskussion wert.

Ein Großteil der Umsätze im Unterhaltungsbereich landen nicht beim Urheber oder sind harte Kosten. Ein Großteil der Umsätze bringen weder dem Kunden noch dem Künstler etwas.

Keiner will den Künstlern etwas wegnehmen, im Gegenteil - durch neue und effiziente Verbreitungsmethoden wird mehr beim Urheber ankommen.

Es wird weiter eine Unterhaltungsindustrie geben, nur wird sie Leistung bringen müssen (zB Lektorat bei Büchern, Organisieren von Konzerten, etc.) und nicht wie ein Blutegel zwischen Herz und Hirn saugen können.

Beim Patentrecht muss ähnlich rigide geändert werden.

Grüße
.L

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‚Wie sieht ihr das?‘ vs. Rechtslage

Wenn ein Film, Spiel…usw. beispielsweise 9GB groß ist und der
Upload von dem Rechner von Herrn X nur 3GB beträgt, so hat er
zwar Daten von seinem Rechner freigegeben aber ein Ganzen Film
vom diesem Rechner wurde somit nie gedownloadet.
So wie ich weiss dürfen kleine Pakete keine Strafe sein da
diese es nicht ermöglichen das Produkt im sinne von Film oder
Spiel fertig zu stellen.

Super Idee. Künftig werden die Spielfilme straffrei in einzelnen Kapiteln zum Download bereit gestellt oder einfach in zwei Teilen.

Wie sieht ihr das?

Es gibt einen Unterschied zwischen „Wie sieht ihr das?“ und der Rechtslage. Die Rechtslage ist aber entscheidend, auch wenn Du Dich damit partout nicht abfinden möchtest.

Es ist verboten. Und wer meint ganz clever zu sein und durch das Bereitstellen von Fragmenten die Gesetzeslage umgehen zu können, sollte sich überlegen, ob er sich damit nicht selbst zum Teil einer Gruppierung macht, sein Handeln somit als gewerblich eingestuft wird oder er sich zum Mitglied einer kriminellen Vereinigung macht.

Du denkst auch, die Gesetzgeber ziehen sich die Hose mit der Kneifzange an und Recht und Gesetz lassen sich mit ein wenig Bauernschläue aushebeln?

S.J.

hallo.

Was ich sagen will, man hat Daten Pakete jedoch nützen die
keinem was.
Beispiel Avatar welches 12GB hat könnt ihr euch laden, wenn
ich jetzt euren Download bei 10Gb abbricht so könnt ihr sogut
wie garnicht den Film angucken.

nicht mit dem windows-mediaplayer :wink:

Bei Spielen ist es noch deutlicher.
Ein Spiel wie GTA welches auch so 14GB haben müsste ist bei
99Prozent nicht gebrauchbar.

bei filesharing-tools holst du dir hier ein prozent, da ein prozent.
oder das gesamte spiel/der gesamte film ist aufgeteilt auf siebenundzwanzig zip-dateien.

ist der download einzelner teile straffrei?
muß man also nur lange genug zwischen den downloads warten (um der verfolgbarkeit zu entgehen), und hat dann quasi legal eine kopie des spiels?

gruß

michael

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