Hallo,
mal angenommen das ein User einer Tauschbörse von einem Anwaltsbüro C-S-R Ettlingen) einen netten Brief bekommt in dem er (innerhalb von 10 Tagen) zur Zahlung von 650 € Schadensersatz und eine Unterlassungspflichterklärung unterzeichnen soll.
Dieser User möchte nun gern zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen was er hier tun kann.
Wie läuft sowas ab? Der User ist verunsichert weil er sich - als solches - keinen Anwalt leisten kann, eine Rechtschutzversicherung besteht nicht. Kann er auch hier sowas wie Prozesskostenhilfe beantragen oder so? Auf alle Fälle möchte er jedoch auch nicht 600 € Anwaltskosten ausgeben und muss letztendlich doch zahlen. Ist das Erstgespräch auch schon zu bezahlen oder kann man erst einaml in Ruhe die Lage peilen und checken ob sich ein „Widerspruch“ hier lohnt?
LG aus Dresden
Tobi@s