Tauschen von Urhebergeschütztem Material

Ist es eigentlich erlaubt wenn man z.B. Urhebergeschütztes Material im virtuellen Freundeskreis austascht oder zählt das schon zur Urheberrechtsverletzung?

Mein Stand der Dinge ist ja dass man im Freundeskreis, zu privaten Zwecken oder auch in der Familie solches Material taschen kann.

Ich bitte um ersthafte Antworten und nicht wie sonst meist auf meine Fragen, Antworten die mich kein Stück schlauer machen…

Vielen Dank im Vorraus…

Der „virtuelle“ Freundeskreis… dürfte kaum von einem Gericht als „echten Freundeskreis“ anerkannt werden. Das käme eher einer öffentlichen Darstellung nah und wäre damit strafbar ohne die entsprechende Lizenz. Zu einem engen Freundeskreis gehören dem Gesetzt nach im Rahmen der Privatkopie bis zu 7 Kopien.

Es ist n i c h t verboten, urheberrechtliches Material zu t a u s c h e n. Gerade im virtuellen Bereich wird aber in der Regel nicht getauscht, sondern kopiert, sprich vervielfältigt.

Partner A hat die CD 1, Partner B hat die CD 2. Wenn man die im „real life“ tauscht, dann hat jeder nach dem Tausch auch nur eine CD, nämlich die vom anderen Partner.

Wenn im virtuellen Bereich „getauscht“ wird haben aber in der Regel nach dem Tausch beide Partner 2 CDs, nämlich ihre alte CD und die neue des Partners. Das ist im juristischen Sinne kein Tausch! Das könnte man als unerlaubte Vervielfältigung auslegen. Alle sogenannten Tauschbörsen bewegen sich in einer Grauzone. Es laufen derzeit diverse Prozesse (seit Jahren übrigens), aber da wo eine Tauschbörse verschwindet, erscheinen zwei neue im Netz.

Fazit: Es ist nicht legal, aber wo kein Kläger ist…

Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben.

Ist es eigentlich erlaubt wenn man z.B. Urhebergeschütztes Material im virtuellen Freundeskreis austascht oder zählt das schon zur Urheberrechtsverletzung?

Mein Stand der Dinge ist ja dass man im Freundeskreis, zu privaten Zwecken oder auch in der Familie solches Material taschen kann.

Ich bitte um ersthafte Antworten und nicht wie sonst meist auf meine Fragen, Antworten die mich kein Stück schlauer machen…

Vielen Dank im Vorraus…

Wow, das war eine super Antwort mit der ich wirklich was anfangen kann. Vielen LIEBEN Dank

Gern :smile:

Wow, das war eine super Antwort mit der ich wirklich was
anfangen kann. Vielen LIEBEN Dank

Nein da liegst du falsch…

Du darfst die Vervielfältigung selbst an Freunde (5-7) weiterleiten, jedoch sie nicht zum vervielfältigen für sie anbieten, das wäre dann eine Verbreitung.

Beispiel - du ziehst eine Datei und bannst sie auf CD - die darfst du bis an zu 7 Leute weitergeben. Du darfst aber kein Download dieser Datei anbieten für diese bis zu 7 Leute, da sie dann erneut Vervielfältigt UND Verbreitet wird. Es wäre nicht mehr durch § 53 Abs.1 UrhG gedeckt

Hallo!

Das ist ein ganz verzwicktes Thema. Normalerweise zählt zum Freundeskreis vielleicht mal die Familie und eventuell noch der eine oder andere Nachbar. Aber wenn es dann um den virtuellen Freundeskreis geht, dann ist das schon fast eine Tauschbörse. Und diese sind nun mal verboten. Also würde ich an Ihrer Stelle von solchen „Aktionen“ lieber die Finger lassen.