Hallo,
mich beschäftigt folgender Fall:
X ist als Gewerbetätig im Innenausbau angemeldet (zudem ist er USt-pflichtig).
Y will in seinem Haus Reparaturarbeiten durchführen und bietet X an, sie kostenlos zu machen. Im Gegenzug gewährt Y- X ein Darlehen. (Baumaterialien werden vom Y gekauft- daher kein VSt-Abzug).
Wie ist die von X zu erbringende Dienstleistung aus Sich vom USt bzw. ESt-Recht zu betrachten?
Danke für Ihre Zeit!