Täuschungsversuch ( Schulrecht)

genau genommen gibt es so gut wie nie eine eindeutige beweislage. wenn nicht grad ein spickzettel existiert (und der muss ja auch nicht mal benutzt worden sein) steht die aussage der (einzigen) lehrkraft gegen die aussage des angeklagten schülers.

was genau also fehlt dir an der feststellbarkeit, wenn der lehrer es doch offensichtlich so behauptet?

Hi,

ich habe den Paragraphen und die Auslegung gegeben, die in der Praxis für solche Fälle gelten. Die Lehrerin darf das. Wenn es der Schülerin nicht passt, können ihre Eltern selbstverständlich vor Gericht gehen. Man kann immer alles anfechten. Ich weise nnoch einmal auf die Formulierung Versuch hin. Für den Versuch ist es unerheblich, ob man die Schrift erkennen oder überhaupt entziffern kann - es wird die ABSICHT bestraft, abzuschreiben. Und die Entscheidung, die die Lehrkraft daa trifft, ist eine Tatsachenentscheidung: wenn es für die Lehrkraft aussieht wie ein Versuch, ist es einer.

die Franzi

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Hallo

Ach so.
Dann ist es natürlich logisch, was du gesagt hast.
Dann hoffen ich mal, dass es möglichst viele Lehrer mit guten Urteilsvermögen gibt …
Oder wenn es einer nicht hat, dass er es wenigstens weiß.

Aber letzten Endes kommt es ja immer auf die einzelnen Personen an, was die aus den Vorschriften machen.

Viele Grüße

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