Hallo Zusammen,
ich besuche die 10 Klasse auf einem bayerischen Gymnasium und wir haben diesen Montag eine Klausur geschrieben. Gegen Ende der Klausur wurde mir ohne Vorwarnung das Blatt abgenommen und mit 0 Punkten bewertet. Auf nachfragen meinerseits, entgegnete die Lehrerin " Es sei vollkommen Nebensächlich, ob ich abgeschrieben hätte, es reiche bereits das bloße Aufblicken von meinem Blatt und ein möglicher Blick zu meinem Nachbar, um die Arbeit mit null punkten Bewerten zu können." Nachdem ich nicht abgeschrieben habe, und auch nicht abschreiben konnte, da ich alleine saß, finde ich die Erwartung unverhältnismäßig 60 Minuten auf mein Blatt zu starren. Ich habe nun vor, die Note anzufechten und treffe mich daher am Donnerstag mit meinem Direktor. Nun meine eigentliche Frage : " Gibt es irgendjemanden , der sich mit Schulrecht auskennt, oder möglicherweise selbst bereits Erfahrung mit solchen Fällen hat, der mir villeicht Paragraphen oder Urteile nennen kann, die ich als Diskussionsgrundlage verwenden kann ? "
Ist doch eine Grundlage oder?
aber nicht allein im Raum nehme ich mal an … Mit Blicken / Gesten kann man durchaus auch Lösungen kommunizieren ![]()
Aha, kennst dich aus😈
Klar
hab einem Freund in Mathe und Physik immer mal aus der Patsche geholfen - Nachhilfe hat bei ihm nicht ausgereicht .. wir hatten eine ausgefeilte Zeichensprache ![]()
ich kann Dir zwar nicht mi §§ dienen aber ich drücke Dir alle Daumen und Großzehen, dass Du gegen diese Zicke vorgehen kannst!
Ist ja nicht zu galuben wie sich manche Lehrer aufführen! ramses90
Hi,
klagen kann man natürlich immer, aber die Schulordnung für die Gymnasien in Bayern sagt, dass eine Arbeit mit 0 Punkten bewertet werden kann, wenn sich der Schüler unerlaubter Hilfsmittel bedient oder (wie in Deinem Fall) den Versuch dazu unternimmt. Sicherlich eine eher strenge Auslegung des Paragrafen, aber absolut gedeckt durch den Text.
die Franzi
Inwiefern hat denn der UP den Versuch unternommen, sich unerlaubter Hilfmittel zu bedienen?
Kann ich nicht nachvollziehen.
Wenn man keinen Sitznachbarn hat, hilft es doch gar nicht, irgendwelche anderen Schüler anzugucken.
Ich finde oder fand früher, dass es auch kaum hilft, wenn man einen Sitznachbarn hat. Der Sitznachbar ist meistens nicht gerade an der Aufgabe, an der man arbeitet, und wenn, weiß man doch nicht, ob das richtig ist, was der macht.
Es kann höchstens helfen, wenn man - wie Hexerl beschrieben hat - vorher mit einem sehr guten Mitschüler Zeichen vereinbart hat, aber da gehört schon eine ausgefeilte Zeichensprache dazu, würde ich denken. Ich halte es nicht für besonders wahrscheinlich, dass zwei Schüler sowas haben, zumal sich ja einer sehr engagieren müsste, um seinem Mitschüler zu helfen.
Vergiss nicht, den Hergang festzuhalten. Also zumindest ein Gedächtnisprotokoll mit allen Dingen, die Dir noch einfallen:
Klausur, Stunde, Zeit, Aufsicht(en), (ggf. gewechselt?), Sitzplatzanordnung der Nachbarn, ggf. Lageplan wenn die Tische verrückt werden, Geschehnisse um diesen Zeitpunkt herum (haben schon einige eingepackt, waren alle noch am schreiben, …)
hi,
… und was sie geschrieben haben, um zu beweisen, man hatte selbst was anderes auf dem Blatt stehen.
grüße
lipi
Das hört sich an wie die Möglichkeit zur Beauftragung vieler vieler Rechtsexperten mit entsprechenden Honoraren zur Klärung einer Situation, die ma auch mit „Miteinander sprechen“ beenden könnte.
Vor einer solchen Bewertung würde ich mir ja mal die Version der Lehrerin anhören wollen. Es ist ja nun nicht so, daß Lehrer im allgemeinen aus schierer Bösartigkeit handeln.
…und ich hatte mal eine wirklich gute Meinung von Dir! ![]()
Schäm Dich!
![]()
Gruß Oberberger
Hi,
im allgemeinen nicht, aber es gibt solche Exemplare. Ist mir auch mal bei einer Geschichtsex passiert. Ich war fast fertig, habe noch über eine Jahreszahl nachgedacht und dabei vor mir auf den Boden geblickt. Der Lehrer nahm mir das Blatt ab und bewertete es mit 6.
Mein Banknachbar hat bezeugt, das ich nicht zu ihm geschaut und bei ihm abgeschrieben habe, hat aber nichts genützt.
Dem seine Sauklaue hätte ich nicht mal lesen können, wenn ich das Blatt vor mir liegen gehabt hätte.
Vielleicht hätte ich mich neben die setzen sollen, die immer einen Schutzwall aus Büchern aufgebaut haben, damit ja niemand abschreiben kann…
Gruß
Tina
Hey Oberberger/GrubeSonne
Ok *schäm*
Weisste, es war fur einen guten Zweck , ich war jung und nahm kein Geld 8)
Glückauf
Hi,
ich weiß nicht, wie die Schüler genau gesessen haben. Wenn die Aufsicht führende Lehrkraft gesehen hat, dass die Schülerin in Richtung Blatt eines anderen Schülers geschaut hat, und auch eingeschätzt hat, dass sie nahe genug gesessen haat, um etwas zu erkennen, dann reicht das.
In einem Klassenzimmer kann man Schüler kann man Schüler nicht so weit auseinander setzen, dass sie mit ihren jungen AUgen das nächste Blatt nicht erkennen. Ausnahme: kleine Klase in großem Raum.
die Franzi
Frage Nr. 1: Warum formatieren die beiden Sternchen den Text (in Deinem Kommentar) nicht kursiv?
Frage Nr. 2: Warum kein Geld? Nachhilfe-Lehrer, Ganove, alles ehrbare Berufe…
Glückauf!
Zu 1. weil ich schlau bin .. Und das Sternchen mit \ ‚gemaskt‘ hatte .. Also \ * ergibt ‚*‘ ![]()
Zu 2. von ihm Geld zu nehmen wäre in vielerlei Hinsicht nicht ok gewesen
… Mein weiches Herz sprach dagegen
… Er war schon Sitzenbleiber
.., Er ging mit meiner älteren Schwester
… und ist der Vater ihrer 3 Kinder (ok das war viel später :-))
*Dankeschön*
Hallo
Wofür reicht das?
Du hast in deinem Beitrag festgestellt, dass der UP den Versuch unternommen hat (nicht haben könnte), sich unerlaubter Hilfsmittel zu bedienen. Die Informationen, die wir haben, reichen jedenfalls nicht, um zu so einer Schlussfolgerung zu kommen.
Ob die entsprechenden Gesetze oder Vorschriften es hergeben, unter solchen Umständen eine 6 zu verteilen, das kann sein, solche Situationen geben es jedenfalls nicht her, eindeutig festzustellen, ob ein Schüler tatsächlich den Versuch unternommen hat abzuschreiben.