Tausend Fragen

Liebe Ratgebende und Leser.

ich hoffe den ein oder anderen Tip von Euch zu erhalten. Habe zwar tausend Fragen, werde Euch aber nur Grundlegendes darstellen.
Habe ein Kind von einem Jahr und möchte mich von meinem Lebensgefährten trennen. Beziehe Erziehungsgeld und habe einen Minijob, den ich auch halten möchte, da ich nicht unbedingt zum Sozialamt gehen möchte.
Sollte ich trotzdem nicht umhin kommen, folgendes:

  1. Besitze ein Auto. Dieses ist finanziert noch 1 1/2 Jahre. Es ist unmöglich bei dem Verkauf den noch zu finanzierenden Betrag zu erhalten (ca 4000€).
    Hab ich schon versucht. Was sagt das Sozialamt dazu?

  2. Bei meinem Minijob werde ich nur für getane Arbeit bezahlt. bei Urlaub oder bei Krankheit gehe ich leer aus. kann ich dann nur für diese Zeit Sozialhilfe bekommen? Den Urlaub sprach ich nur an, da ich noch zwei Kinder ( 11 und 8) habe, die allerdings bei meinem Mann leben. Wenn diese beiden in den Ferien auch bei mir sind, ist es nicht möglich die Betreuung von 3 Kindern zu gewährleisten wenn ich arbeite. So das ich gar nicht arbeiten kann in dieser Zeit, und ich keine Einkünfte habe.

So. Das reicht erst einmal, die anderen 998 kommen noch.
Vielen Dank schon mal im Voraus
Claudia

Hallo Claudia

zu den Fragen betr. Sozialamt kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen, aber auch ,im Gegensatz zur algemeinen Meinung,bei der Beschäftigung in einem Minijob besteht ein Rechtsanspruch auf Urlaub ( und somit Lohnfortzahlung) und selbstverständlich auch 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankeitsfall!
Frage deinen Arbeitgeber doch mal warum er bei der Knappschaft Umlagen zur Lohnfortzahlung löhnen muss ( auch U1 genannt ).

Gruß

Manfred

die minijobs werden bei http://www.minijob-zentrale.de verwaltet

  1. Bei meinem Minijob …
    bei Urlaub oder bei Krankheit …

Arbeitsrechliches für Minijobs:
[http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/M…](http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/MinijobPortal/2 Arbeitgeber/8 Arbeitsrecht/InhaltsNav,N=15314-12536-12554.html)

bei der http://www.minijob-zentrale.de kannst Du kostenlos anrufen.

WeitereInfos zuMinijobs: http://www.klicktipps.de/minijob_400euro.htm

Hi Claudia,

(+ vorab n dicker Daumendrücker, daß alles so laufe wie Du`s Dir erhoffst)

wahrscheinlich mußt Du wenigstens solltest Du zum Sozialamt-denn so wie Du klingst sind nicht gerade gemütlichkeitsfördernde Rücklagen vorhanden. Zudem hast Du jetzt die Möglichkeit(die Du meiner, sehr eingeschränkt tauglichen, Meinung nach auch definitiv nutzen solltest) mit dem (eventl.) dann für Dich zuständigen Sachbearbeiter zu sprechen. Generell, zumindest war dies schon immer so, wird ein PKW als Vermögen angerechnet. Dieses wiederum darf, hoffe jemand kennt die genaue Summe, ca. 1.250-1.500 € nicht überschreiten.

Wenn Du dann Wagen jedoch für Deinen Job (miese, s-e-h-r miese, Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr z. B.) oder die Kinder (hier dürften aber nur sehr gewichtige Gründe wie eine Therapie oder zwingende, regelmäßige Arztbesuche die mit Rad und Inliner einfach nicht durchziehbar wären…)brauchst hättest Du gute Karten.

Ich hatte wegen eines Freundes zu Abi-Zeiten eine ähnliche Konstellation und bin, damals wie heute, froh das es genügend „warmherzige/verständnisvolle“ Menschen auf den Ämtern gibt.

Korinthen-Rechtlich gesehen hast Du nämlich einen schweren Stand. Das Sozialamt argumentiert(tlw. zu recht) dass ein Sozialhilfeempfänger finanziel gar nicht in der Lage sein sollte einen Wagen zu unterhalten.

Ein wenig könnte Dich schützen dass kein Bürger gezwungen werden soll Vermögenswerte zu verschleudern, frag doch mal bei einem Gebrauchtwagenhändler freundlich an wie hoch der tatsächliche Marktwert Deines Pkws ist

LG
Noah

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Hallo Claudia,

irgendwie habe ich nicht richtig verstanden, was mit Deinem Auto ist. Finanziert noch 1 1/2 Jahre? Bedeutet das, dass Du es auf Raten gekauft hast und noch 1 1/2 Jahre die Raten abzahlst? In diesem Fall gehört es Dir noch gar nicht. Üblicherweise behält sich der Lieferant/die Finanzierungsgesellschaft bzw. Bank das Eigentum vor. Eigentumsübergang erst bei Zahlung der letzten Rate. Solange Dir das Auto nicht gehört, kann das Sozialamt nicht den Verkauf verlangen.

Du schreibst weiter, dass die restlichen Raten, zu denen Du verpflichtet bist, den Zeitwert des Autos unterschreiten. Damit stellt das Fahrzeug kein Vermögen dar.

Bei Sozialhilfebezug müsstest Du Dir nur vorher überlegen, wovon Du die Raten für das Fahrzeug bzw. die laufenden Kosten finanzieren willst.

Es kann sein, dass Du trotz Minijob Anspruch auf (ergänzende) Sozialhilfe hast. Hängt von Deinen laufenden Kosten wie Miete, Nebenkosten etc. ab und von der Höhe des Einkommens. Ob Du sozialhilferechtlich zu einer beruflichen Tätigkeit verpflichtet bist, hängt vom Alter des Kindes ab, welches Du regelmäßig betreust.

Bezüglich Urlaub und Lohnfortzahlung im Kranheitsfall schau doch mal in das Bundesurlaubsgesetz und das Entgeltfortzahlungsgesetz. Üblicherweise bestehen auch bei Minijobs entsprechende Ansprüche.

Liebe Grüsse

Holger von oben

Hallo Ihr lieben!
Erst einmal Danke für Eure Antworten!
Ja, das Auto ist auf Raten gekauft. Ich habe es auch mal versucht zu verkaufen. Die Bank nimmt natürlich nur jemanden der die Finanzierung übernimmt oder den ganzen noch bestehenden Finanzierungswert sofort zahlt. Habe schon mal versucht das Ding zu verkaufen - vergiss es. Klar, wenn ich Ihn fast verschenke… Ich bin ja auch nicht dagegen das Auto zu verkaufen, nur in der Realität sieht das anders aus.
Im übrigen habe ich trotz Minijob scheinbar einen Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe.
Im übrigen wäre die Finanzierung kein Problem, da ich noch 1 Jahr Erziehungsgeld bekomme. Vielleicht und hoffentlich komme ich auch ohne Sozialamt aus…