Tautologie ?

Liebe Wissende,

ich arbeite mit Menschen mit geistigen - und Lernbehinderungen. Bei diesen Personen fällt mir oft auf, dass sie, wenn man ihnen warum - Fragen stellt, rekursiv begründen (rekursiv habe ich das bisher genannt).

Fragt man zum Beispiel,
„warum sollte man bei roter Ampel nicht über die Straße gehen?“ so lautet die Antwort: „weil das verboten ist.“

Ich suche schon seit längerem einen Fachausdruck (gibt es einen?) um diese Art des Begründens zu beschreiben.

Jetzt hat mich ein Beitrag weiter unten im Forum auf die Idee gebracht: handelt es sich um eine Tautologie? Oder spricht man von T. nur, wenn diese bewusst als Stilmittel eingesetzt wird?
Was meint ihr?

Zitat aus dem Forum:
„Von einer Tautologie in der Definition spricht man, wenn in einer Definition das Definiens nur eine einfache Wiederholung dessen ist, was im Definiendum enthalten ist. Die Tautologie in der Definition ist ein Spezialfall des unmittelbaren Zirkel. Die lateinische Bezeichnung für die Tautologie in der Definition ist: idem per idem.“

Neugieriger Gruß, Martina

Hallo Ina,

Fragt man zum Beispiel,
„warum sollte man bei roter Ampel nicht über die Straße
gehen?“ so lautet die Antwort: „weil das verboten ist.“

dies ist keine „rekursive“ Begründung, sondern eine „nominale“ Begründung. Das heißt, es wird die Bedeutung des Ausdrucks „rote Ampel“ erklärt und der inhaltliche Aspekt vernachlässigt.

Ich suche schon seit längerem einen Fachausdruck (gibt es
einen?) um diese Art des Begründens zu beschreiben.

nominal = dem Namen nach, der Bedeutung des Ausdrucks nach

Eine Tautologie ist es nicht, weil die rote Ampel ja nur eine Festlegung ist: Man sollte nicht bei Rot über die Ampel gehen, weil Rot das Verbot bedeutet. Es wird also nicht die Definition wiederholt, sondern ein Bezug der Bedeutung zur Umwelt geschaffen. Daher ist die Erklärung eher pragmatisch.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Es gibt mehrere sinnvolle Möglichkeiten, diese Frage zu beantworten:
* Weil eine rote Ampel „Stop“ bedeutet
* Weil es lebensgefährlich ist
* Weil man dann Kindern im Straßenverkehr ein schlechtes Vorbild ist
* Weil es verboten ist
* Weil es ratsam ist
* …

Die Antwort „Weil es verboten ist“ ist nicht „tautologisch“, denn sie stellt durchaus eine zusätzliche Information dar, die mit „Man sollte nicht“ noch nicht gegeben ist. Das wäre dann der Fall, wenn die Frage etwa lauten würde „Warum ist es untersagt …?“ Denn „verboten sein“ und „untersagt sein“ ist nahezu gleichbedeutend (synonym). Statt „tautologisch“ (= gleichsinnig) könnte man in diesem Fall auch „redundant“ (= überflüssig) oder (altmodisch - mit Kant) „analytisch“ (= erläuternd) sagen.

Zenon

Tautologie
Eine Tautologie ist ein logisch wahrer Satz. Er steht als wahr fest, ohne dass eine Überprüfung überhaupt durchgeführt werden kann, er enthält also auch keine Information über irgendwelche Sachverhalte.
Der Satz „Wenn etwas verboten ist, ist es verboten.“ ist eine Tautologie, ich muss nirgendwo nachsehen, ob der Satz auf die Realität zutrifft, es ist gar nicht möglich, dass er falsch ist.
Der Satz „Wir tun dass nicht, weil es verboten ist.“ ist keine Tautologie, er könnte nämlich auch falsch sein, falls die Sache nämlich nicht verboten ist.

Liebe Grüße, Bertram

Danke
Danke für Eure Erklärungen, jetzt sehe ich klarer.
Besonderes DANKE an Thomas, für den Hinweis auf die „nominale Begründung“.
Ihr seid echt toll!

Gruß Martina