Hallo,
gibt’s für Deutsche, die in der Schweiz einkaufen, eigentlich auch die Möglichkeit der MwSt.-Rückertattung?
Danke und Gruß,
Olaf
Hallo,
gibt’s für Deutsche, die in der Schweiz einkaufen, eigentlich auch die Möglichkeit der MwSt.-Rückertattung?
Danke und Gruß,
Olaf
Servus,
ja, die gibts, und sie ist im Prinzip genauso aufgebaut wie die USt-Befreiung von Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr in D:
Beim Verlassen der CH muss die Ausfuhr durch den Zoll bestätigt werden. Wenn der Ausfuhrnachweis dem Verkäufer in der CH vorgelegt wird, kann er den Umsatz mehrwertsteuerfrei behandeln und die durch den deutschen Kunden bezahlte Schweizer MWSt an den Kunden erstatten.
Das ist ein bissel schwierig geworden, seit der Schweizer Zoll an den Grenzen nach D nur mehr mit wenig Personal vertreten ist. Wenn man z.B. in Basel am Badischen Bahnhof ausreist, findet man da oft genug keinen Zöllner, der einem den Stempel geben könnte. Ob die Zöllner im Zug die Bestätigung ausstellen können, weiß ich nicht.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
erstmal danke für die Antwort. Das war das, was ich hören wollte 
Beim Verlassen der CH muss die Ausfuhr durch den Zoll
bestätigt werden. Wenn der Ausfuhrnachweis dem Verkäufer in
der CH vorgelegt wird, kann er den Umsatz mehrwertsteuerfrei
behandeln und die durch den deutschen Kunden bezahlte
Schweizer MWSt an den Kunden erstatten.
Klingt einfach, aber auch nicht ganz. Weil man sich ja erst wieder (per Post oder Bekanntem) mit dem Händler in Verbindung setzen und der die MwSt. kostengünstig (was ja kaum möglich ist) auf mein Konto überweisen müsste…fällt dir zufällig ein Agentur ein, die sowas für die Schweiz anbietet?
Das ist ein bissel schwierig geworden, seit der Schweizer Zoll
an den Grenzen nach D nur mehr mit wenig Personal vertreten
ist. Wenn man z.B. in Basel am Badischen Bahnhof ausreist,
findet man da oft genug keinen Zöllner, der einem den Stempel
geben könnte. Ob die Zöllner im Zug die Bestätigung ausstellen
können, weiß ich nicht.
Da ich über den Schweizen Sektor am Basler Flughafen ausreise, dürfte das nicht das Problem sein.
Danke!
Servus,
Global Refund (das sind die mit dem schwarz-blau-weißen viereckigen Logo „Tax Free“) gibts auch in der CH. Voraussetzung ist halt wie überall, dass das Ladengeschäft dem System angeschlossen ist.
Die Standorte der Schalter von Global Refund auf dem Flughafen kann man dort herausbringen. Normalerweise befinden sich diese zwischen der Zollkontrolle und den Gates - daher auch das hartnäckige Gerücht, der Zoll würde die Steuer erstatten.
Mindestwert der Einkäufe pro Geschäft ist 300 CHF.
Schöne Grüße
MM
Hallo
Die Standorte der Schalter von Global Refund auf dem Flughafen
kann man dort herausbringen. Normalerweise befinden sich diese
zwischen der Zollkontrolle und den Gates - daher auch das
hartnäckige Gerücht, der Zoll würde die Steuer erstatten.
Das ist so nicht ganz richtig. Der Zoll gibt nie freiwillig etwas. Aber Global Refund hat einen Schalter dort, die dann die Rückerstattung durchführen.
Mindestwert der Einkäufe pro Geschäft ist 300 CHF.
Schöne Grüße
Eben so
HaegarCH
Hallo Haegar,
Der Zoll gibt nie freiwillig etwas.
das ist schon klar. Aber ein Bericht, an was für Wände ich da schon hingebrabbelt habe, weil einfach die tiefe Überzeugung in den Seelen verwurzelt ist, der Zoll würde in so einem Fall irgendwas erstatten, würde die Kapazität des Servers ziemlich herausfordern. Deswegen hab ich nochmal darauf hingewiesen, dass das eine Legende ist.
Aber bei Dir simmer ja grad an der richtigen Adresse: Es gibt wohl eine Motion, über die jetzt im März befunden wird, betreffend Vereinfachung des Ausfuhrnachweises im nichtkommerziellen Reiseverkehr. Ist der denn in der CH derzeit so sehr kompliziert? Mehr als ein Stempel auf der Rechnung wird das doch wohl in der CH auch nicht sein, oder muss da auch in diesen Fällen eine komplette Ausfuhranmeldung ausgefüllt und vorgelegt werden? Das würde eigentlich nicht gut zu der schlichten Eleganz des Schweizer MWStG passen, die ich im Vergleich zu dem deutschen Gewurstel neidvoll bewundere.
Schöne Grüße
MM