du darfst keinen Wohnsitz innerhalb der EU
gemeldet haben.
Und wie beweist man das? Beim Formular wird normalerweise eine Reisepaß verlangt. Der sagt aber nichts über den Wohnsitz aus, und das wird auch nicht gefragt.
Und wie beweist man das? Beim Formular wird normalerweise eine
Reisepaß verlangt. Der sagt aber nichts über den Wohnsitz aus,
und das wird auch nicht gefragt.
In meinem Reisepass war immer der Wohnsitz vermerkt.
Außerdem haben wir die Fomalitäten über das Konsulat
abgewickelt.
Oh danke. So geht es wohl auch Mit dem blauen „tax free“ Logo braucht man allerdings keine Zollbestätigung und der Reisepaß genügt. Die tax free Zetteln kriegt man im Geschäft beim Kauf, und am Flughafen gibt es cash. Wie soll das mit Bankguthaben gehen? Wenn die ins Ausland überweisen, geht doch alles durch Kommission drauf. HAt das schon mal jemand gemacht wie dort beschrieben?
Ich habe zwei Wohnsitze, dürfte das mit
der VAT also eigentlich gar nicht.
Wenn die Ware im Ausland verbleibt darfst du das auch. Egal wo du wohnst. Exporte werden immer ohne Mwst fakturiert.
Wenn du im Laden erklärst, dass die Ware ins Ausland geht brauchts du vielleicht gar keine Mwst zahlen und füllst gleich dort das U34 aus. Den genauen Ablauf kenn ich aber leider auch nicht. Bankspesen kannst du mit Iban+Bic-Codes günstiger halten. Ob´s das auch in Israel gibt weiss ich aber nicht. Das kann dir deine Bank sagen.
…nur das der Hinweis nicht richtig ist bzw. unvollständig. Er stimmt nämlich nur für Unternehmer. Als Privatperson muss der Wohnsitz im Ausland sein und der ausländische Wohnsitz muss auch im Pass eingetragen sein! Siehe für Österreich genau unter: § 7 Z 3 UStG
Vielleicht hab ich mich missverständlich ausgedrückt.
Data hat 2 Wohnsitze, einen hier und einen in Israel.
Sie geht in den Laden und lässt sich die Rechnung vom Geschäft auf Ihre Adresse in Israel ausstellen. Anschliessend lässt sie sich bei der Ausreise den Austritt der Ware bestätigen. Ob sie danach wieder nach Österreich kommt und in Graz wohnt ist egal.
der ausländische Wohnsitz
muss auch im Pass eingetragen sein!
Das überrascht mich, da im Pass gar keine Rubrik dafür vorgesehen ist. Ich kann mir vorstellen, dass so eine Art Meldezettel auch ausreichend ist.
Ansonsten könnte sie natürlich auch alles auf den Namen des Gatten machen, ist vielleicht noch einfacher.
Vielleicht hab ich mich missverständlich ausgedrückt.
Data hat 2 Wohnsitze, einen hier und einen in Israel.
Ja, das schließt aber die USt Rückvergütung nach dem UStG aus!
Sie geht in den Laden und lässt sich die Rechnung vom Geschäft
auf Ihre Adresse in Israel ausstellen. Anschliessend lässt sie
sich bei der Ausreise den Austritt der Ware bestätigen. Ob sie
danach wieder nach Österreich kommt und in Graz wohnt ist
egal.
Es ist egal, wenn sie zum Zeitpunkt der Ausfuhr nicht in Graz wohnt.
der ausländische Wohnsitz
muss auch im Pass eingetragen sein!
Das überrascht mich, da im Pass gar keine Rubrik dafür
vorgesehen ist. Ich kann mir vorstellen, dass so eine Art
Meldezettel auch ausreichend ist.
Es steht schon im Pass, also jedenfalls im österreichischen Pass steht ein Wohnort.