Hallo Marko
Ich denke auch bei Euch in D gilt genauso wie bei uns in Ö Beförderungspflicht soferne keine Ausschlußgründe vorliegen. - Eine kurze 1,5Km-Strecke gehört da nicht dazu. Sonst gäbe es bald nur mehr Taxis die mindestens 10Km pro Fahrt fahren wollen.
Es ist so, daß eine kurze Fahrt nach langer Stehzeit einen miserablen Stundenlohn für den Lenker bedeutet.
Ein Trinkgeld als Draufgabe das der Fahrer ja praktisch immer netto einbehält wirkt da schmerzlindernd.
Anders ist die Situation wenn gerade Rushhour ist, da sollte so eine kurze Fahrt ohne jedes Gemurre abgewickelt werden, weil er ja binnen Kurzem wieder mit einer Fuhre rechnen kann.
Du hast als Kunde allerdings auch Rechte, zum Beispiel die freie Wahl des Fahrzeuges in welches Du am Stand zusteigen möchtest, auch wenn Dich alle nach vorne zum Ersten schicken wollen. Du läßt Dir ja auch nicht vorschreiben zu welchem Metzger oder zu welchem Friseur oder welchem Bäcker Du gehen mußt.
Willst Du Streß also Abwenden könntest Du zuerst beim letzten Taxi ( welches ja am kürzesten wartet ) fragen ob er dich nicht die kurzen 1,5Km fahren möchte. Schickt er dich nach vor, dann sag ihm daß Du aber lieber mit ihm fahren würdest. Sonst frag einfach beim nächsten Taxi.
D’Ehre … .
PS: Du hast auch für diese kurze Fahrt Anspruch darauf zuvorkommend und höflich behandelt zu werden. Das gilt vize versa auch für den Fahrer. Du könntest auf nummer sicher gehen und vor dem Einsteigen noch UNAUFFÄLLIG das Kennzeichen fotografieren und am Fahrziel auf eine Rechnung mit Wagennummer und Kennzeichen bestehen.
Die richtige Stelle für Beschwerden ist in diesem Fall die Taxiinnung.