Taxi-Beförderungspflicht Waren etc

Hallo allerseits,

ich hätte folgende Frage:

Gibt es für Taxifahrer (am liebsten wären mir Infos über AUT, nehme aber auch gerne GER *g*) auch eine Beförderungspflicht für Waren od. nur für Personen?

Beispiel: Jemand geht zum Taxistand, gibt dem Taxler ein Packerl und sagt ihm, er soll es zu Punkt X bringen. Bezahlung von mir aus sofort, darum geht’s mir gar nicht.

Gibt es da schon die Beförderungspflicht? Oder nur im „Pflichtfahrgebiet“? Oder nur wenn ich selbst mitfahre?

Besten Dank,

Atterl

Hallo,

Gibt es für Taxifahrer (am liebsten wären mir Infos über AUT,
nehme aber auch gerne GER *g*) auch eine Beförderungspflicht
für Waren od. nur für Personen?

Dafür gibt es die „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)“. Und da findet man in §13 (http://www.gesetze-im-internet.de/bokraft_1975/BJNR0…) die Pflicht zur Beförderung von Personen (die durchaus eingeschränkt ist). Über Sachen steht was in §15, aber da steht nichts über Sachen allein, sondern nur über die Sachen von Passagieren. Ergo: keine Pflicht für Kurierfahrten.
Gruß
loderunner (ianal)

Hello!

Hmmm, schade, aber besten Dank für Deine Antwort! Hatte es fast vermutet, auch wenn es für mich nicht 100% logisch klingt (nicht Deine Antwort, sondern das von Dir erwähnte Gesetz an sich).

Besten Gruß,

Atterl

Dafür gibt es die „Verordnung über den Betrieb von
Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)“. Und da
findet man in §13
(http://www.gesetze-im-internet.de/bokraft_1975/BJNR0…)
die Pflicht zur Beförderung von Personen (die durchaus
eingeschränkt ist). Über Sachen steht was in §15, aber da
steht nichts über Sachen allein, sondern nur über die Sachen
von Passagieren. Ergo: keine Pflicht für Kurierfahrten.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

vielleicht hilft zur besseren Verständlichkeit auch noch der Hinweis weiter, dass sich die hier bereits erwähnte Beförderungspflicht im Personenbeförderungsgesetz (PBefG § 22) hinterlegt findet.

Und wie der Name schon vermuten lässt, bezieht sich der Geltungsbereich dieses Gesetzes ausschließlich auf die Personenbeförderung (PBefG § 1).

Viele Grüße
Loroth

Huhu!

Jap, besten Dank!

Ich habe mir eben gedacht, daß es vielleicht im „Taxi-Gesetz“ auch Zusatzbestimmungen für solche Dinge gibt. Immerhin haben wir Gesetze für Gurken und Bananen :wink:

Gruß,
Atterl

Ein Kontrahierungszwang besteht in der Regel nur da, wo auch ein (Quasi-)Monopol besteht. Ein solches besteht bei der Personenbeförderung, nicht aber bei der Güterbeförderung.

Gruß aus Berlin, Gerd

Hallo,

danke für die Antwort!

Ich gehe davon aus, daß dabei Tageszeiten o.ä. nicht entscheidend sind, richtig? Sonst könnte man ja nachts theoretisch auch von einer Monopolstellung sprechen. Blödes Beispiel: Jemand liegt krank daheim und bräuchte dringend Arzneimittel von einer Nachtapotheke, Taxi-Anbieter weigert sich aber…

Danke und Gruß,

Atterl

Hallo,

Blödes Beispiel:

Stimmt, das ist ein blödes Beispiel.
Wozu genau gibt es denn wohl den Notarzt? Und warum genau hat man sich die Medikamente nicht vorher besorgt? Ein Taxiunternehmer ist doch kein Notdienst für alle Fälle!
Gruß
loderunner

Dafür gibt es das Telefon: Die Funkzentrale wird sicher einen Fahrer finden, der gerne zur Apotheke fährt. Oder zur Currywurstbude.*)

Falls nicht, wäre es kein Missbrauch, den Rettungsdienst anzurufen, in D. also die Nummer 112. Das rät auch jeder Kurs für chronisch Kranke für den Fall, dass kein geeignetes Medikament zur Hand ist.

Das kriegt man zudem nicht ohne Rezept. Also im Notfall ab ins Krankenhaus oder zu einem Notarzt, mit Taxi oder mit Rettungswagen. In D. könnte man auch noch den Notarzt der Kassenärztlichen Vereinigung bestellen, aber benötigt meist Stunden und ist selten ein Fachmann für wirkliche Notfälle (sondern häufig ein homäopathischer Gynäkologe in Ausbildung :wink:).

Gruß aus Berlin, Gerd

*) Oder zum Gericht, wenn ein Dokument dort vor Mitternacht eingeworfen werden muss, was ich für sehr nützlich halte. Wozu muss ich da selbst hinfahren - und dann wieder zurück?

Hi Gerd!

Schön, daß Du das Thema gleich aufgebracht hast! Lustigerweise ging es nämlich eigentlich um so eine Funkzentrale. Die haben leider in der Gegend sowas wie Monopolstellung, weigern sich aber bei ähnlichen Fällen beharrlich. Nicht die Fahrer (die gar nix davon erfahren), sondern die Zentrale. Wenn jemand mit so einem „Wunsch“ ankommt, bekommt man immer die gleiche Antwort: „Nix frei, vielleicht in 2-3 Stunden.“ Was natürlich eine Lüge ist…

Darüber ärgern sich einige Leute gewaltig, weil es einfach keine Alternativen gibt (außer man holt eines aus dem Nachbarbezirk, was dann gleich mal 20-25 Euro mehr (!) kostet).

So kam es zu der obigen Ausgangsfrage…

Danke und Gruß,

Atterl

Hallo Atterl,

ein Grund der Weigerung könnte darin liegen, dass die Funkzentrale gleichzeitig Inhaberin des Taxiunternehmens ist oder umgekehrt. Und an einer Warenlieferung verdient der Unternehmer nur, wenn der Fahrer diesen Umsatz auch angibt.

Das muss der zwar rechtlich, aber er muss den Taxameter nicht anmachen ohne Fahrgast! Denn der Preis für eine Warenlieferung ist frei vereinbar. Und wenn die vereinbarten 12fünfzich nicht auf der Uhr stehen, erfährt der Boss in der Regel nichts von diesem kommoden BruttofürNetto-Einkommen seines Fahrers.

In Berlin haben die Funkzentralen aber gar keine eigenen Taxen, sie sind reiner Vermittlungs-Dienstleister für die Taxi-Unternehmer und deren Fahrer. Und Sonderaufträge machen was her, sie binden Kunden und gewinnen neue für die Funkzentralen, eben auch „Einkaufs-Fahrten“ und Waren-Lieferungen. Wem auf der Party der Sprit ausgeht und die Zigaretten, der ruft gerne an - wer verplempert seine Partyzeit schon gerne an der Tankstelle?

Ein anderer Grund der Weigerung könnte in Kleinstädten darin liegen, dass Apotheken gleich um die Ecke liegen und wenig Entfernungs-Umsatz versprechen. Zwar kann der Kutscher selbst die Wartezeit auf den Preis aufschlagen und die vier Treppen (in meiner Studentenzeit 50 Pfennig pro Gepäckstück und Stockwerk) - aber auch davon sieht der Chef nur etwas, wenn der Fahrer dies angibt als Umsatz - was er müsste, aber wer sieht es?

Und gar nichts sieht der Chef (und das Finanzamt) vom reichhaltigen Trinkgeld, das der Kutscher meist kriegt, wenn endlich das lang ersehnte Aspirin anrollt im 4. Stock oder die zwei Stangen Marlboro plus reichlich Whisky und Cola …

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Gut, wenn man die Handy-Nummer eines Kutschers hat oder mehrere. Ob eine solche Direkt-Vermittlung erlaubt ist laut Taxiordnung und Arbeitsvertrag, wäre die nächste Frage. Bei Dienstverweigerungen durch Quasi-Monopole könnte aber Widerstand zur Pflicht werden :wink:

Oder man beschwert sich über einen solchen Fall der Nicht-Vermittlung. Vielleicht ändert die Gemeinde, der Landkreis oder das Bundesland dann die Beförderungspflicht für Waren - zumindest nachts oder in Notfällen …

Nein, eine Beförderungspflicht für Waren gibt es nicht.

Nein, eine Beförderungspflicht für Waren gibt es nicht.

Jop, danke Dir auch!

Hallo noch einmal,

danke für die Erklärungen!

Den zweiten Grund (geringe Entfernung) kann ich mir durchaus vorstellen, da es wirklich nicht sehr weit gehen kann in dieser Gegend.

Aber den Ersten? Hmmm… wenn die Aufträge der Firma zentral vergeben werden, kann ja der Fahrer nachher schlecht sagen: „Öhmm, nö, ich hatte keinen Auftrag.“ Oder? *g*

Im Prinzip ist es aber eh relativ egal, weil ohne die „Pflicht“ auch eine Beschwerde keinen Sinn hat. Einfach in ein paar Foren posten wie diese Leute arbeiten, damit es sich andere Kunden auch 2x überlegen, bevor sie dort „buchen“.

Danke und Gruß!

Atterl