Taxi Halt im absoluten Halteverbot

In einer Straße vor einem Kindergarten ist von Montags bis Freitags 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr absolutes Halteverbot.
Wenn ich mit meinem Taxi zum Be- und Entladen der Gäste hier halte , ist dieses strafbar ? ( Ordnungswidrigkeit ) ?
Wie gesagt es handelt sich hier um ein Taxi.
Gegenüber dem Kindergarten wohnt z.B. eine über 80 jährige Dame , die des öffteren mit dem Rollstuhl abgeholt werden mus von ins mit dem Taxi.