Hallo!
Angenommen, jemand hat „aG“ im Behindertenausweis und bekommt einen Taxischein, sind dann alle Fahrten zu Ärzten etc. frei oder betrifft das auch nur regelmäßige Behandlungen wie z.B. Dialyse?
Gruß,
Eva
Hallo!
Angenommen, jemand hat „aG“ im Behindertenausweis und bekommt einen Taxischein, sind dann alle Fahrten zu Ärzten etc. frei oder betrifft das auch nur regelmäßige Behandlungen wie z.B. Dialyse?
Gruß,
Eva
Hallo newcallas,
jede Fahrt zur ambulanten Behandlung muss vor Beginn von deiner Krankenkasse genehmigt werden.
Dialyse Fahrten oder Fahrten zur onkologischen Strahlentherapie werden von den Krankenkassen ausnahmsweise und zur Vermeidung von hohem Bürokratieaufwand für einen gewissen Behandlungszeitraum genehmigt (meist zwischen 3 und 6 Monaten).
Das Schwerbehindertenmerkmal „aG“ ist nur eine Voraussetzung. Die Hauptvoraussetzung ist, dass der behandelnde Arzt die Fahrt medizinisch befürworten muss und auch das Transportmittel medizinisch einschätzen muss.
Viele Grüße
sigi-der-schwabe