Hallo,
angenommen ein Taxifahrer hat einen Unfall mit seinem Taxi.
Kann man ihn nach ca. 2,5 Monaten noch Geld von seinem Lohn abziehen mit Hinweis auf diesen Unfall?
Der Fahrer verdient weit weniger als 400 € im Monat.
danke für antworten vorweg.
Hallo,
angenommen ein Taxifahrer hat einen Unfall mit seinem Taxi.
Kann man ihn nach ca. 2,5 Monaten noch Geld von seinem Lohn
abziehen mit Hinweis auf diesen Unfall?
Vom Lohn abziehen nicht so einfach. Aber ob evtl. der Taxifahrer haftet, hängt von den Umständen des Unfalls ab. Und dazu ist nichts bekannt.
Der Fahrer verdient weit weniger als 400 € im Monat.
Bei welcher Arbeitszeit?
MfG
Hallo,
angenommen ein Taxifahrer hat einen Unfall mit seinem Taxi.
Kann man ihn nach ca. 2,5 Monaten noch Geld von seinem Lohn
abziehen mit Hinweis auf diesen Unfall?Vom Lohn abziehen nicht so einfach. Aber ob evtl. der
Taxifahrer haftet, hängt von den Umständen des Unfalls ab. Und
dazu ist nichts bekannt.
Kein großer Unfall. Eine Beule ins Auto gefahren, allerdings selbst verschuldet. Dem Fahrer wurde allerdings gesagt, dass das alles kein Problem ist und die Versicherung alles bezahlen wird. Auch das darauf folgende Monatsgehalt wurde normal ausbezahlt. Erst jetzt nach ca. 2,5 Monaten stellt es auf einmal ein Problem dar.
Die Selbstbeteiligung soll angeblich vom Gehalt abgezogen werden.
Der Fahrer verdient weit weniger als 400 € im Monat.
Bei welcher Arbeitszeit?
Der Fahrer wird nach Umsatzbeteiligung bezahlt. 30% vom Umsatz des Eingefahrenen. Insgesamt hat der Fahrer so 30 Std in dem Monat gearbeitet und ca. 120 € verdient.
MfG