die angaben laut tdg §6 sind auf websites anzubringen, deren
unternehmen in deutschland ihren firmensitz haben. nun habe ich
gerade den spezialfall, dass ein unternehmen in deutschland UND
dänemark sitzt. in deutschland eine ag und in dänemark eine a/s.
die website ist für beide. welche impressumsangaben muss ich
jetzt machen? die für deutschland - ist klar. aber müssen da
auch die dänen mit dem ganzen angaben rein?
gruß
tobias
Hallo Tobias,
die angaben laut tdg §6 sind auf websites anzubringen, deren
unternehmen in deutschland ihren firmensitz haben.
der §6 TDG geht auf Art. 5 der E-Commerce-Richtlinie (ECRL) zurück. Daher hat auch Dänemark als Mitglied der EU eine solche Vorschrift. Die Bestimmungen der ECRL sind aber Mindeststandards, daher kommst Du im Zweifelsfall nicht umhin, herauszufinden, wie die Dänen die Richtlinie umgesetzt haben, und was ihr Recht fordert. Die ECRL gibt’s übrigens hier: http://europa.eu.int/cgi-bin/eur-lex/udl.pl?REQUEST=…
nun habe ich gerade den spezialfall, dass ein unternehmen in :deutschland UND dänemark sitzt. in deutschland eine ag und in :dänemark eine a/s.
Eine Firma kann nur einen Firmensitz haben, also handelt es sich bei Dir um zwei Firmen.
die website ist für beide. welche impressumsangaben muss ich
jetzt machen? die für deutschland - ist klar. aber müssen da
auch die dänen mit dem ganzen angaben rein?
Ein Teledienst muss klar einem Land zugeordnet sein (Erwägungsgrund 22 ECRL). Impressumsangaben auf jeden Fall für das Unternehmen, das den Dienst betreibt, da musst Du klären, wer das sein soll.
Schau außerdem mal in §4 TDG, Hernkunftslandprinzip. Danach unterliegt ein Betreiber eines Teledienstes, der in Deutschland sitzt, auch dann den deutschen Bestimmungen, wenn er seine Dienste in anderen EU-Staaten anbietet.
Sonst gib’ nochmal etwas Info, wie die Site aufgebaut sein soll.
Und natürlich alle Angaben ohne Gewähr, gelle!
Gruß
Oskar van de Kaalstraat