was muss man tun um ein Team(eventuell auch Verein, je nachdem was besser ist???) zu Gründen, muss man sich irgendwo anmelden, sich registrieren etc.???
Wie viele Personen werden benötigt und müssen diese alle 18 sein?? Also auch die Gründungsmitglieder??
Wie muss man Vorgehen??
LG Cheeers
was muss man tun um ein Team(eventuell auch Verein, je nachdem
was besser ist???) zu Gründen, muss man sich irgendwo
anmelden, sich registrieren etc.???
Wie viele Personen werden benötigt und müssen diese alle 18
sein?? Also auch die Gründungsmitglieder??
Wie muss man Vorgehen??
es gibt verschiedene formen von vereinen. die form richtet sich meist nach dem vereinszweck, überblick : http://de.wikipedia.org/wiki/Verein#Formen_von_Vereinen
danach richten sich auch die anforderungen. so entsteht z.b. der nicht rechtsfähige Idealverein durch rechtsgeschäftlichen Gesamtakt der Gründer, die Errichtung der Satzung (formlos möglich) und die Bestellung des Vorstands.
ein team lässt sich auch ohne rechtliche vorschriften gründen, da es sich oftmals um ein mehrseitiges gefälligkeitsverhältnis handelt. ausnahmen gibt es etwa im beruflichen bereich.
es kann sich dabei etwa um eine (außen-/innen-)GbR, aber auch jede andere rechtsform ist möglich.
der begriff „team“ deutet jedenfalls nicht auf eine bestimmte rechtsform hin bzw. ist keine eigenständige rechtsform.
Also was ist bei einem Sportteam, zB Cheerleading die vorrausetzung?? Wie viele Mitglieder müssen es sein? Müssen Gründungsmitglieder da sein, wenn ja wie viele und alle volljährig? Und ist dies dann als team oder verein aufzufassen? Und sollte es wo angemeldet werden??
VD LG Cheeers
Ist demnach ein eingetreagener oder eher ein nicht eingetragener Verein sinvoller?? Wie viele Mitgliede rmuss ein nicht eingetragener haben??? KÖnnen bei einem nicht eingetragenen trotzdem eine art Jahresgrundgebür bezogen werden???
LG
um einen jährlichen beitrag zu fordern muss man doch keinen verein gründen.
organisiert euch doch als gbr (705ff. bgb), wobei sich jedes mitglied verpflichtet einen beitrag zu leisten.
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Ah oke danke… Aber wie gründet man einen gbrf??? was ist zu beachten?? gibt es eine Mindestanzahl der mitglieder?? muss man dies irgendwo anmelden???
LG
Man fängt einfach an, etwas gemeinsam zu machen. Der schlaueste Weg ist das aber nicht.
was ist zu beachten??
Alles und nichts. Beachtet man nichts, muß man mit dem leben, was der Gesetzgeber sich als zu beachtend vorgestellt hat. Was das ist, kann man vor allem in §§ 705 ff BGB nachlesen.
gibt es eine Mindestanzahl der mitglieder??
„gemeinsam“ -> mindestens zwei
muss man dies irgendwo anmelden???
Nein - jedenfalls solange man kein Gewerbe betreibt (dann läge aber u.U. auch schon keine GbR mehr vor).
Man fängt einfach an, etwas gemeinsam zu machen. Der
schlaueste Weg ist das aber nicht.
die rede war natürlich von einer außen-gbr, d.h. „man fängt nicht an, etwas gemeinsam zu machen“, sondern man tritt nach außen hin als gbr auf (z.b. briefkopf).
natürlich wird man aus rechtssicherheitsgründen auch einen gesellschaftsvertrag schriftlich aufsetzen.
dennoch würde ich einen nicht-rechtsfähigen verein wählen.
seine rechtsfähigkeit ist mittlerweile anerkannt und der vorteil gegenüber der gbr ist, dass die mitglieder nicht mit ihrem privatvermögen haften (was eigentlich logische konsequenz wäre, aber vom bgh abgelehnt wird).
Gründung:
Der nichtrechtsfähige Verein entsteht bereits durch die Einigung der Gründer über den Inhalt der Vereinssatzung; eine Vereinsregistereintragung bzw staatliche Konzessionierung muss nicht hinzukommen, weil die Gründer keine juristische Person errichten wollen (im Gegensatz zum sog Vor-Verein). Der Gründungsvorgang eines nichtrechtsfähigen Vereins unterscheidet sich von dem des eingetragenen Vereins nur darin, dass die Gründer die Eintragung in das Vereinsregister nicht anstreben und damit - im Gegensatz zum Vor-Verein - ein nichtrechtsfähiger Verein auf Dauer errichtet werden soll.