Es wurde Technik für einen Kurzfilm ausgeliehen.
Es wurde auch ein Vertrag unterschrieben, der den einwandtfreien Zustand dieser Technik belegt.
Beim zurückgeben wurde auf einem Objektiv ein Kratzer entdeckt, der angeblich von uns verursacht wurde.
Dieser Kratzer kann ja schon vorher vorhanden gewesen sein.
Dieser Kratzer kann auch durch den Vermieter verursacht worden sein der mit dem Objektiv kurzzeitg nach der Abgabe verschwand.
Welche Chancen haben wir, einer Schadensbeteiligung zu entgehen ?
Zuerst: Das gehört vllt. eher an die Juristen, als an die Techniker, aber ich denke, es ist komplex. Ist es sicher, dass der Kratzer beim Abholen noch nicht da war? (Wenn du das nicht überprüft hast, bist du Schuld dran, wobei ich zugeben muss, dass ich in der Regel den Verleihern auch Vertraue, dass Ihr Zeug in Ordnung ist). Bevor der Verleiher mit dem Objektiv weg ist, war der Kratzer DEFINITIV nicht da? Nochma mit dem Verleiher reden, im Guten, und wenn du wirklich sicher bist, dass die Schuld nicht bei dir liegt, Anwalt einschalten (mit Zeugen hast du gute Karten, ohne sieht es düster für dich aus)
Grüße…
db
Dazu müsste ein Rechtsanwalt weiter helfen können
Hallo,
habe die Beantwortung der Frage abgelehnt.
Hier noch kurz die Info warum: Habe mich als Experte für Mietrecht (Wohnräume) registriert. Konnte der Anfrage aber nicht entnehmen, was sie mit diesem Themengebiet verbindet!
MfG schoerschi
Das ist m.E. eine rein rechtliche Frage. Hierzu empfehle ich die Verbraucherberatung oder bei Besitz einer Rechtschutzversicherung die Konsultation eines Anwalts.
Wenn der Kratzer sich im sichtbaren Bereich des Glases befindet und vorher schon bestand, muss er ja eventuell auf den ersten Aufzeichnungen (eventuell in unscharfen Einstellungen) zu sehen sein. Einige Videoformate erstellen einen Zeitstempel, der in den Eigenschaften vorhanden ist.Dies schliesst allerdings noch nicht aus, das Ihnen der Schaden möglicherweise zwischen dem Erhalt und der ersten Aufnahme entstanden ist.
Viel Erfolg
MH
Dieser Kratzer kann ja schon vorher vorhanden gewesen sein.
Üblicherweise gibt es vor der Übergabe die Möglichkeit, die ausgeliehene Technik auf Herz und Nieren zu prüfen. Bei umfangreicherem Material werden hierfür ein oder mehrere Testtage angesetzt. Dabei können eventuell entdeckte Fehler gemeinsam mit dem Verleihpersonal beseitigt oder zumindest in den Vertragsunterlagen vermerkt werden. Filmgeräteversicherungen machen diese Technik-Tests in der Regel zur Auflage. Unterbleibt dieser Übergabecheck, wird er auf Seiten der Produktion von wenig qualifiziertem Personal (Praktikanten) durchgeführt oder wird dabei etwas Wichtiges übersehen, liegt das Risiko beim Entleiher. Das ist branchenüblich und von daher nicht zu beanstanden.
Ein nicht dokumentierter Schaden bei der Abholung ist damit gleichzusetzen mit einem Schaden, der bei der Produktion verursacht wurde.
Dieser Kratzer kann auch durch den Vermieter verursacht worden
sein der mit dem Objektiv kurzzeitg nach der Abgabe
verschwand.
Es ist zwar nicht auszuschließen, dass es in diesem Zeitraum zu einem Schaden gekommen ist, jedoch wäre dann zu fragen wodurch. Warum ist er denn mit dem Objektiv verschwunden?
Kratzer an Objektiven entstehen in dem meisten Fällen etweder bei den Dreharbeiten selbst (Steinschlag bei Drehs aus dem Autofenster, bei an der Kamera vorbeifahrenden Autos u.ä.) oder beim Reinigen. Reinigungsspuren sind oft als solche erkennbar.
Obwohl ich die Vorgänge natürlich nicht kenne, rein von der Wahrscheinlichkeit her ist zu vermuten, dass der Schaden beim Dreh entstanden sein wird. In allen anderen denkbaren Fällen ist die Wahrscheinlichkeit so gering, dass der Nachweis schon sehr stichaltig geführt werden müsste, um der Schadenbeteiligung zu entgehen.
Beste Grüße
Stefan Neudeck
Welche Chancen haben wir, einer Schadensbeteiligung zu
entgehen ?
Hi teichomad,
gibt es vielleicht Zeugen, die den pfleglichen Umgang mit der Technik bezeugen können? In wie weit ein Kratzer ein „versteckter Mangel“ ist, kann ich schwer sagen. Wirkt sich denn der Kratzer auf die Aufnahmequalität aus? Wahrscheinlich schon?
Falls Du völlig ausschließen kannst der Verursacher zu sein, verweigere jeglichen Schadensersatz. Andernfalls , wie stete mit Deiner Haftpflichtversicherung? Die würde auch prüfen, ob Du überhaupt ersatzpflichtig bist.
Viel Erfolg und frohe Feiertage
fragmich46
Hallo, leider sehr schwierig, hier kommt es darauf an, ob dieser Kratzer leicht erkennbar gewesen wäre.
darum sollte man sehr genau prüfen vor Übernahme. Im Streitfall alles leider sehr auslegbar. Hoffe ihr könnt euch einigen
MFG
Hallo teichomad,
ich bin zwar kein Jurist, würde aber mal grob schätzen, dass das eine heikle Situation ist. Während der Dreharbeiten hätten Sie einen Mängel an der Optik bestimmt entdeckt. Aber auch beim allerletzten Einpacken kann theoretisch eine Beschädigung entstehen.
Sicherlich ist es schwierig, dem Verleiher zu beweisen, dass er vorsätzlich bei der Rücknahme der Optik eine Beschädigung herbeigeführt hat. Aber wie gesagt: Ich bin kein Jurist.
Beste Grüße
Hallo,
der Vermieter muß nachweisen, dass der Mange von euch verursacht wurde (Beweispflicht) mehr kann ich leider nicht dazu sagen!
mfg