Technik hat versagt!

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe ein riesen Problem.
Ich habe Hotelzimmer gebucht und diese auch fristgerecht wieder per Fax storniert. Nun behauptet das Hotel, dass mein Fax nie angekommen ist und verlangt die volle Hotelsumme für die Zimmer. Blöderweise ist die ganze Buchung - Stornierungssache schon im Dezember gelaufen und ich kann jetzt keinen Faxbericht mehr ausdrucken.
Ich hatte keine Fehlermeldung von meinem Fax und bin davon ausgegangen, dass das Fax angekommen ist.
Was habe ich noch für Möglichkeiten?
Blöderweise habe ich mir keine Stornierungsbestätigung schicken lassen! Echt doof!

Habe ich da noch eine Chance?!?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Verena

Hallo,
also, kein Beweis, kein Recht. Recht muss man nicht haben, sondern beweisen. Wenn also keiner gesehen hat, wie Sie das Fax verschickt haben und bestätigen kann, dass es beim Hotel auch angekommen ist, -früher gabe es immer das „Einschreiben“- als Beweis. Heute eher das Fax-Schreiben mit Versandtbeleg. Bei E-Mail Nachrichten immer eine Bestätigung erteilen lassen, weil das Absenden noch kein Beleg dafür ist, dass der Empfänger dieses auch erhalten hat. Wieviele Schreib- bzw. Tippfehlermöglichkeiten gibt es und kein Fax erreicht den gewünschten Empfänger. Also: Echt doof gelaufen.

MfG
PB

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo Verena,

klingt ja schon zielich verzwickt aber ich versuch mal bischen licht ins dunkel zu bringen :smile:

das Hotel behauptet das Fax sei nie angekommen ?!
ok da hilft uns schon mal der grundsatz : „wer behauptet muss es auch beweisen“

hast du vielleicht einen zeugen als du das fax verschickt hast? Versuche bei der Telefongesellschaft einen Nachweis zu bekommen (falls da geht)
Vielleicht gibt es im faxgerät einen Verlauf der die sendungen speichert?

ich würde nicht zahlen sondern der rechnung widersprechen und um aufklärung bitten um welchen betrag gehts denn ??

PS und den vollen preis für ne stornierung wo gibts denn sowas???

Feedback erwünscht

LG aud dem Schwarzwald

Mario

Hallo Mario,

danke für Deine Antwort!
Ja, sehr verzwickt! Es kommt noch schlimmer!
Ich habe blöderweise bei der Buchung tatsächlich einen Wisch unterschrieben, dass bei nicht Stornierung 100% des gesamten Preises verlangt wird! Da war ich ja der festen Überzeugung, dass ich entweder die Reise antrete, oder rechtzeitig kündige, was ich ja auch nach bestem Wissen und Gewissen getan habe.
Mein Faxgerät lässt nur Faxnachrichten der letzten 4 Wochen raus - habe ich schon überprüft! Aber das mit der Telefongesellschaft ist eine gute Idee!!!
Es geht um einen Betrag von über 600€, da ich für mehrere Personen gebucht habe!
Beim Fax wegschicken war, wenn überhaupt, mein Mann dabei - ist das glaubwürdig?! Ausserdem sage ich natürlich nicht bei jedem Fax: „Jetzt habe ich gerade das Fax in diesen oder jenen rausgeschickt“!

Mann, wenn ich nur einen Beweis hätte!!! Wer sagt mir, dass die im Hotel das Fax nicht verschlamppt haben?!? Oder deren Fax ging nicht - oder tatsächlich meins!! Ich habe keine Ahnung!
Ich bin mir aber ganz sicher, dass ich diesen Brief ins Fax gesteckt habe und weggeschickt! Bei diesem Betrag!!! Warum habe ich mir bloss keine Stornierungsbestätigung schicken lassen - ich bin so ein Volltrottel!
Ist das rechtlich zulässig die gesamte Hotelsumme zu verlangen?

Ich danke Dir herzlich für Deine Antwort!

Viele Grüße
verzweifelte Verena

Hallo Verena,

nun lass mal den kopf nicht hängen :smile:

zunächst mal schau dir das „kleingedruckte“ genau an was steht da zur Storninerung? Also 100% brauchst du nicht zahlen da ist unzulässig selbst , wenn du es unterschrieben hast. Is ja auch logisch wenn du die reise nicht antritts können dem Hotel niemals 100% Kosten entstehen. Im Gegenteil Sie haben ja weniger Aufwand …

hier eine internetquuelle:

Das OLG Nürnberg hat nämlich am 20.07.1999 ( 3 U 1559/99, abgedruckt in NJW 1999, 3128) entschieden, daß eine solche Klausel unwirksam ist, weil sie gegen § 9 AGBGB (jetzt: § 307 BGB) verstößt. Das OLG hat dazu ausgeführt:

Die von der Bekl. als Veranstalter von Busreisen beim Abschluß von Reiseverträgen verwendete Klausel stellt eine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar. Sie weicht von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, nämlich von § 651i BGB ab und ist daher gemäß § 9 I , II Nr. 1 AGBG unwirksam. Gem. § 651i BGB ist der Partner eines Reisevertrags berechtigt, jederzeit, also auch unmittelbarvor Antritt der Reise, vom Reisevertrag zurückzutreten. Macht er hiervon Gebrauch, verliert der Reiseveranstalter seinen Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. An seine Stelle tritt eine angemessene Entschädigung (§ 651i II 1, 2 BGB). Anders alsbei § 649 BGB fällt also der vertragliche Vergütungsanspruch weg. Daraus ist zu entnehmen, daß Pauschalen nach § 651i III BGB im allgemeinen niedriger angesetzt werden müssen als beieinem Werkvertrag (vgl. Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 8. Aufl., Anh. §§ 9 bis 11 Rdnr. 589). Der Reiseveranstalter muß sich nicht nur den böswillig unterlassenen, sondern jedenmöglichen anderweitigen Erwerb sowie die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Dies ist bereits bei der Bemessung der Pauschale zu berücksichtigen und nicht etwa erst bei zuzulassenden Einwendungen des Reisenden.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Reiserecht—Stornok…

also wenn überhaupt dann kann das hotel nur eine Teil der Kosten verlangen und dass auch nur dann, wenn,

  • das hotel nachweist welche kosten in welcher Höhe
    entstanden sind
  • es tatsächlich nie eine stornierung gab.

Ob die stornierung angekommen ist ist ja nun die Frage.

um das nachzuweisen braucht du.

die Auskunft der Telekom ode es dan diesem tag eine Störung gab, wenn nicht muss es ja anegkommen sein
wenn dein mann mit dabei war ist das schon mal gut

natürlich kann das hotel behaupten es sei nie ein fax angekommen. aber ohnen einen beweis wird ´das hotel auch keinen cent an geld bekommen.
und außerdem müsste man dann noch die rechtslage im sinnen eines „Übermittlungsfehlers“ überprüfen, der wahrscheinlich zu deinen Gunsten ausfallen könnte.

also schau die mal den vertrag genau an …und rufe die Telekom an

mel dich nochmal

LG Mario

Hallo Mario,

vielen Dank nochmal für Deine Antwort!
Ich habe jetzt bei der Telekom recherchiert! Leider kann man einen Verbindungsnachweis max. bis 80 Tage zurückverfolgen!
Ich habe auch nochmals mit dem Hotel telefoniert. Die haben mir gesagt, dass sie die Sache nochmals prüfen und überdenken wollen. Am Samstag kam dann der Brief, dass sie auf Ihre 100%ige Zahlung des Zimmerausfalls bestehen!
Wenn Du sagst, dass 100% der Rechnungssumme zu verlangen rechtswiedrig ist (so habe ich das verstanden) ist dann der ganze Vertrag nichtig?
Ich bin mir nicht sicher, wie ich jetzt weiter vorgehen soll. Ich habe leider keinerlei Beweise!
Habe ich eine Chance, wenn ich das einem Rechtsanwalt gebe? Und was ist das, was ich rausholen kann? Wenn mich der Anwalt nachher mehr kostet, als der Anteil, den ich weniger Zahlen muß von der Rechnung, habe ich ja noch höhere Kosten!

Wenn mir das Hotel nicht die tatsächlich entstandenen Kosten nachweist, muss ich dann bezahlen?

Du bist mir echt eine riesen Hilfe in meinem Desaster!
Danke für Deine Unterstützung!

Viele Grüße
Verena

Hi Verena

es gibt mehrere Möglichkeiten:

zahlen würde ich auf keinen Fall (auch wenn du das unterschrieben hast) es ist rechtswidrig

denn das Hotel muss sich auch die kosten einer möglichen nachvermietung der zimmer anrechnen lassen es können also nie 100% sein.

widerspreche schriftlich der Aufforderung und verlangen binnen 7 tagen einen Kostennachweis
drohe ihnen damit die sache öffentlich zu machen und bei der Verbraucherzenterale eine Beschwerde und Prüfung aus ein abmahnfähiges Verahalten einzureichen

schauen in den Vertragsbediningen nach welche stornogebühren bei rechtmäßiger stronierung anfallen würden. vielleicht kann mal sich einigen auf 20%

denn es steht Aussage gegen Aussage insofern hast du gute canchen

hast du eine rechtsschutzversicherung? falls nicht wirds teuer bis 149 euro + Mwst für eine Beratung
falss du ein geringes einkommen hast kannst du beim amtsgericht beratungshilfe beantragen (gilt nicht für Berlin und Hessen)

kannst mit dir vertrags unterlagen ger per e-Mail schicken: [email protected] dann schau ich mir das mal an.

übrigens. der ganze vertrag ist nicht hinfällig , das geht nicht so einfach. wahrscheinlich steht in den Vertragsbedingeungen eine so genannte „salvatorische Klausel“ „sollte eine Vertragsbestimmung nichtig sein so bleiben die übrigen davon unberührt“ oder " Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit" oder so in der Art.

das hotel könnte ein mahnverfahren einleiten falls du nicht zahlst aber davon gehe ich nicht aus

meld dich nochmal

LG Mario

Viele Grüße
Verena