Hallo Verena,
nun lass mal den kopf nicht hängen 
zunächst mal schau dir das „kleingedruckte“ genau an was steht da zur Storninerung? Also 100% brauchst du nicht zahlen da ist unzulässig selbst , wenn du es unterschrieben hast. Is ja auch logisch wenn du die reise nicht antritts können dem Hotel niemals 100% Kosten entstehen. Im Gegenteil Sie haben ja weniger Aufwand …
hier eine internetquuelle:
Das OLG Nürnberg hat nämlich am 20.07.1999 ( 3 U 1559/99, abgedruckt in NJW 1999, 3128) entschieden, daß eine solche Klausel unwirksam ist, weil sie gegen § 9 AGBGB (jetzt: § 307 BGB) verstößt. Das OLG hat dazu ausgeführt:
Die von der Bekl. als Veranstalter von Busreisen beim Abschluß von Reiseverträgen verwendete Klausel stellt eine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar. Sie weicht von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, nämlich von § 651i BGB ab und ist daher gemäß § 9 I , II Nr. 1 AGBG unwirksam. Gem. § 651i BGB ist der Partner eines Reisevertrags berechtigt, jederzeit, also auch unmittelbarvor Antritt der Reise, vom Reisevertrag zurückzutreten. Macht er hiervon Gebrauch, verliert der Reiseveranstalter seinen Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. An seine Stelle tritt eine angemessene Entschädigung (§ 651i II 1, 2 BGB). Anders alsbei § 649 BGB fällt also der vertragliche Vergütungsanspruch weg. Daraus ist zu entnehmen, daß Pauschalen nach § 651i III BGB im allgemeinen niedriger angesetzt werden müssen als beieinem Werkvertrag (vgl. Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 8. Aufl., Anh. §§ 9 bis 11 Rdnr. 589). Der Reiseveranstalter muß sich nicht nur den böswillig unterlassenen, sondern jedenmöglichen anderweitigen Erwerb sowie die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Dies ist bereits bei der Bemessung der Pauschale zu berücksichtigen und nicht etwa erst bei zuzulassenden Einwendungen des Reisenden.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Reiserecht—Stornok…
also wenn überhaupt dann kann das hotel nur eine Teil der Kosten verlangen und dass auch nur dann, wenn,
- das hotel nachweist welche kosten in welcher Höhe
entstanden sind
- es tatsächlich nie eine stornierung gab.
Ob die stornierung angekommen ist ist ja nun die Frage.
um das nachzuweisen braucht du.
die Auskunft der Telekom ode es dan diesem tag eine Störung gab, wenn nicht muss es ja anegkommen sein
wenn dein mann mit dabei war ist das schon mal gut
natürlich kann das hotel behaupten es sei nie ein fax angekommen. aber ohnen einen beweis wird ´das hotel auch keinen cent an geld bekommen.
und außerdem müsste man dann noch die rechtslage im sinnen eines „Übermittlungsfehlers“ überprüfen, der wahrscheinlich zu deinen Gunsten ausfallen könnte.
also schau die mal den vertrag genau an …und rufe die Telekom an
mel dich nochmal
LG Mario