Techniker beschädigt Leitung von Nachbar (behauptet Nachbar) - was tun?

Hallo,
ich habe eine einfache Frage (vermutlich), die ich selbst aber nicht beantworten kann:

Angenommen ein Techniker von KabelDeutschland kommt zu Person1, um das Internet einzurichten. Dabei beschädigt er die Telefonleitung im Keller, die zu Person2 gehört. Person2 ruft die Telekom, diese repariert die Leitung wieder und stellt Person2 dementsprechend die Rechnung. Nun will Person2, dass Person1 oder aber KabelDeutschland die Rechnung bezahlt. KabelDeutschland sieht es aber nicht ein, da nicht nachgewiesen werden kann, dass ihr Techniker die leitung beschädigt hat. Person1 aber kann doch hier sowieso nicht belangt werden, da sie damit überhaupt nichts zu tun hat, odder wie verhält sich das hier?

Grüße
Kart

  1. Das hat mit Mietrecht nichts, rein garnichts zu tun.

  2. Wer etwas behauptet/fordert muss auch den Beweis antreten. Das dürfte wohl leicht möglich sein, wenn der Techniker der Telekom den Schaden beschreibt.

  3. Person 1 kann für den Schaden belangt werden, weil Auftraggeber. Und der Auftraggeber kann dann den Kabelanbieter in Regress nehmen.

  4. Person 1 sollte schnellstens die Rechnung bezahlen und sich bei der Gelegenheit Gedanken darüber welche unfähigen Techniker er an die Leitung gelassen hat.

  1. Das hat mit Mietrecht nichts, rein garnichts zu tun.

Stimmt…sorry

  1. Wer etwas behauptet/fordert muss auch den Beweis antreten.
    Das dürfte wohl leicht möglich sein, wenn der Techniker der
    Telekom den Schaden beschreibt.

Der Schaden wurde aber nicht beschrieben, sondern einfach nur schnell repariert und fertig. Somit kein beweis mehr möglich richtig?

  1. Person 1 kann für den Schaden belangt werden, weil
    Auftraggeber. Und der Auftraggeber kann dann den Kabelanbieter
    in Regress nehmen.

person1 ist nicht Auftraggeber, sondern hat lediglich seinen internetanschluss bei Kabeldeutschland beantragt. Zum Einrichten hat Kabeldeutschland einen wiederum externen Techniker beautragt, die Einrichtung bei Person1 durchzuführen. Person1 ist sozusagen Auftraggeber des Auftraggebers. Aber selbst wenn: Ist es ernsthaft deutsches Recht, dass man als Person für eine andere erwachsene Person haftet, nur weil man diesen beautragt hat, etwas ganz anderes zu tun?

  1. Person 1 sollte schnellstens die Rechnung bezahlen und sich
    bei der Gelegenheit Gedanken darüber welche unfähigen
    Techniker er an die Leitung gelassen hat.

Wie bereits erwähnt: War wiederum externer techniker, und man kann sich die Techniker nunmal nicht aussuchen…

Wenn jemand meint Schadenersatzforderungen gegen mich zu haben, gebe ich ihm die
Adresse meiner Haftpflichtversicherung. Erstens macht das mehr Arbeit als einfach etwas Bar auf die Kralle zu fordern, außerdem prüft die Versicherung den etwaigen Anspruch und zahlt nur wenn ich selbst auch zahlen müßte.

Die Telekom hat zunächst einmal überhaupt keinen Anspruch gegen ihren Kunden.
Der zahlt seinen Grundpreis und die Telekom ist dafür zur Leistung verpflichtet.
Und wenn irgendjemand was an der Leitung kaputt macht, muß sich die Telekom an den Schädiger wenden.
Wenn also Person 2 ohne Grund an die Telekom zahlt ist das sein Bier.

Du bist in keinem Fall Schadenersatzpflichtig. Schadenersatz setzt verschulden voraus.

Hast Du eine Ahnung wo da was beschädigt worden sein soll?
War denn Dein Kabelanschluß völlig neu?
Eigentlich ist der Kabelanschluß völlig separat vom Telekom Netz.
Keine gemeinsamen Verteiler usw.