Techniker in Teilzeit erwerben? Freistellung?

Ich habe mich zur Technikerschule in Teilzeitform angemeldet, soll aber weiter im Schichtbetrieb tätig sein. Gibt es eine Handhabe oder am liebsten etwas Gesetzliches als Grundlage, worauf ich mich berufen könnte, wenn mein Vorgesetzter darauf bestehen sollte, daß ich die Schichten machen muss? Da man nur eine gewisse Anzahl an Fehlstunden im Jahr haben darf um die Weiterbildung fortführen zu dürfen, würde ich in kuzer Zeit zu viele Fehlstunden haben, da die Weiterbildung in Abendkursen 3 mal die Woche stattfindet.

Hallo Patrick,

da kann ich Dir persönlich leider nicht weiterhelfen, denn diesen Fall hatte ich auch noch nicht. Wenn ich so ein Problem habe, wende ich mich an die Gewerkschaft Textil und Bekleidung, die meines erachtens mitlerweile mit der Gewerkschaft IG Metall zusammengeschlossen ist.

Gruß Richard

Hallo Patrick,

leider bin ich dafür nicht der richtige ansprechpartner, Deine Frage kann meiner Meinung nach nur von einem Spezialisten für Arbeitsrecht beantwortet werden kann. Falls Deie Firma einen Betriebsrat hat, kann der eventuell weiterhelfen, auch die Gewerkschaften haben dafür Experten, sonst hilft nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

MfG

Faridalban

Hallo,
die Weiterbildung ist Ihr „Privatvergnügen“, so dass es keine gesetzliche Handhabe gibt, um den Arbeitgeber dazu zu „zwingen“ Sie freizustellen.
Ausnahme wäre, dass die Teilnahme am Technikerkurs im Arbeitsvertrag geregelt ist.
Am Besten mit dem Arbeitgeber reden, vielleicht lässt sich da doch was bewegen.
Viel Erfolg!