Hallo Wolfgang
Eine staatliches
Pflichtversicherungssystem, das ausschließlich für die
Behandlungskosten schwerer Erkrankungen einspringt, würde ich
für ausreichend halten, so weit es sich um erwachsene Menschen
handelt, die für sich selbst Verantwortung tragen können.
Und genau da fängt doch der Punkt, der nicht in unserem Staat vollziehbar ist.
Wie willst Du denn festlegen, was eine schwere Erkrankung ist?
Wer legt das fest?
Wieviel Beamten willst damit beschäftigen?
Wer soll diese Schmarotzerbehörde bezahlen?
Soll jedes mal eine Sozialgerichtsverhandlung, so ungfähr nach 2 Jahren Wartezeit, über eine notwendige Behandlung entscheiden?
Alles von den Versicherten kassieren und dann einen trotteligen Beamten über Leben oder Tod entscheiden lassen oder eine verkalkte/r Menister/in in Berlin per Gesetz und Ausführungsverordnung darüber entscheiden lassen?
Dann kommt politisch noch einmal so eine unfähige, sich selbstverherrlichte Regierung an die Macht und schon werden bei steigenden Beiträgen die Leistungen wiederum drastisch gekürzt?
Und so geht das Spiel weiter bis jeder bei sehr hohen Beiträgen schon bei Geburt seinen Sarg als Kassenleistung geliefert kommt. So läuft doch bei uns alles, was staaatlich reguliert wird.
Wie willst Du entscheiden, ob ein Schmerz im rechten Arm etwas ernsthaftes ist oder ein nur „verklemmter Furtz“, wie Du so schön gesagt hattest?
Wer entscheidet dann, ob behandelt werden darf bzw. muss? Ein Sachverständiger nach monatelanger Voranmeldung??
Bei mir war nach diesem „verklemmten Furtz“ eine Herzoperation notwendig. Wäre ich nicht operiert worden, könnte ich heute wohl kaum diese Zeilen schreiben!
Und jetzt möchte ich genau wissen, wie solche, auch untypischen Schmerzen z.B. behandelt werden sollen?
Nach Deinem Sytem kommt nur noch dieses in Frage:
Sorry, liebe Hinterbliebene und vorzeitige Witwenrentenbezieherin, leider ist der Versicherte durch unser wohldurchdachtes Raster geflogen!
Wir konnten nichts mehr machen, siehe §…!
Gegen diesen Bescheid kann laut §… kein Einspruch erhoben werden, und wenn, dann nur durch den Versicherten selbst.
(Serienbrief der zuständigen Behörde, Unterschrift: Amtsleiter)
So etwa?
Also, so kann es nicht gehen, Wolfgang.
Gruss
Gerd