Technikerkosten Mietwohnung

Guten Tag,

ich habe folgende Frage:
Ein Mieter zieht in eine Wohnung mit Kabelanschluss ein, meldet diesen an und bekommt einen reciever von KD zugeschickt. Beim suchlauf stellt sich raus, dass die hälfte der sender nicht gefunden werden oder sehr schlecht empfangen werden. Ein beauftragter techniker misst die leitung etc. und stellt fest, dass weniger als die hälfte des empfangs vom keller in der wohnung ankommt. D.h. entweder neuer (kleinerer) Verstärker oder komplett neues Kabel verlegen (da dies auf jeden Fall defekt ist). D.h. viel Arbeit, viele kosten. Auf wen kommen diese zu? Vllt kann mir das jemand erleutern.

Gruß

Hallo !

Wenn Kabelanschluss mitgemietet ist,dann muss der VM auch dafür sorgen,der Empfang ist möglich.

Denn die Anlage des Kabelbetreibers endet an einem Übergangskasten im Keller.
Ab dort beginnt die private Verteilleitung bis in Wohnungen,die wie alle Installationen zum Haus gehören und die vom VM eingebaut und unterhalten werden müssen.

Ähnlich bei Telefon,auch hier endet die Leitung der Telekom im Keller und wird privat bis in Whg. geführt.

Wenn der Kabeltechniker im Keller das Signal OK findet,und in Wohnung nicht,dann kann es ja nur am Kabel liegen(Kabelverstärker vorsehen,oder Kabel/Kabelanschlüsse prüfen und ggf. erneuern).

Vorher in anderen Wohnungen nachfragen,ob es da auch Probleme gibt. Möglich wäre ja ein Gerätefehler nur bei einem Mieter.

MfG
duck313

Vielen dank für die schnelle Antwort.

Was bedeutet Kabelanschluss mitgemietet. In der Monatsmiete ist dieser nicht enthalten, muss aber genutzt werden, da eine Satanlage nicht erlaubt ist.

Der Fehler liegt nur in einer Wohnung, in Nachbarwohnungen nicht. Demnach ist das Kabel nicht in ordnung und muss wohl mit großem Aufwand ausgetauscht werden (sofern ein Verstärkertausch nichts bringt) !?

Wie verhält es sich wenn VM nicht gleich Hauseigentümer ist? Logischerweise muss der Hauseigentümer dafür aufkommen oder?

Hallo !

„mitgemietet“ meint,die Wohnung ist mit einem Anschluss für Fernsehempfang (Kabelfernsehen,Gemeinschaftsantenne usw.) ausgestattet. Es ist also vorbereitet zur Nutzung.

Die Leitungen stehen bereit und man kann entweder sofort oder bei Kabel nach Anmeldung beim Kabelbetreiber empfangen.
So wie bei Telefon. Es ist eine Anschlussdose vorhanden und nach Anmeldung und Telefon einstecken dort ist es betriebsfertig.

Kostenfrage ist eine andere.

Und in einer Eigentumswohnanlage,bei der der einzelne Eigentümer seine Wohnung vermietet,ist es ja nicht anders.
Mieter wendet sich an den Vermieter wenn etwas nicht funktioniert.

Hier muss womöglich die Gemeinschaft reparieren lassen,je nach dem,wo die Abgrenzung der Besitzverhältnisse liegt. Aber das ist nicht die Sorge des Mieters.

mfG
duck313

Danke

hat mir sehr weitergeholfen!

KabelDeutschland ist Ansprechpartner
Hallo Michael,

Du schreibst, dass der Kabelanschluss nicht mitvermietet ist.

Daher ist der Kabelanbieter erster Ansprechpartner und wird Dir den Anschluss gern freischalten.

Sollten Kosten für Reparaturarbeiten anfallen, werden diese vom Anbieter übernommen.

Deinem Vermieter kann es egal sein,ob Du ein Fernsehbild empfangen kannst oder auch nicht,wie bei der Telefonleitung.

der liebe Peter

Hallo
Nur, dass ich das richtig verstehe: wenn mein Telefonkabel Wohnung-Keller mal streiken sollte, braucht das den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft nicht zu interessieren, sondern die Firma mit dem rosa T kommt, und zieht neue Strippen? Ich muss sagen, dass ich das bezweifele!
T.

Morgen Teutoburger,

Nur, dass ich das richtig verstehe: wenn mein Telefonkabel
Wohnung-Keller mal streiken sollte, braucht das den Vermieter
oder die Eigentümergemeinschaft nicht zu interessieren

Genau,erst mal nicht.Kosten für Störungsbeseitigung würden z.B. von der T-Com übernommen werden.

Sollten allerdings aufwendigere Arbeiten(aufschlagen Treppenhauswände) erforderlich werden, setzt sich die T-com mit dem Eigentümer in Verbindung und bittet um Genehmigung für diese Arbeiten.

Der Eigentümer kann die notwendigen Arbeiten ablehnen, wenn er nicht auf den Kosten für die Malerfolgearbeiten sitzen bleiben will.

Der Mieter könnte sich natürlich auch bereit erklären, die Malerfolgekosten zu übernehmen.

Da die Leitungen in der Regel in einem Leerrohrsystem verlegt worden sind, gibt es diese Probleme aber ganz selten.

der liebe Peter