Technologietransfer

Hallo!

wir sind zwei Gründer, die am Zukauf von Software aus einem Forschungsinstitut interessiert sind.

Nach ersten geführten Gesprächen mit dem Forschungsinstitut wurde uns ein Preis für die Software genannt, die wir in Exkluxivlizenz beziehen können. Nun suchen wir nach Möglichkeiten, um uns - rechtlich - dieses Exklusivrecht zu sichern, bis wir die Frage der Finanzierung mit externen Financiers geklärt haben.

Kann uns jemand für diese Phase Tips geben? Wir suchen Informationen zu diesem Wissenstransfer sowie in einem nächsten Schritt rechtliche Beratung.

Vielen Dank vorab,

Tom.

Hallo auch!

Zunächst einmal würde ich mich für Veröffentlichungen interessieren, die im Zusammenhang mit dieser speziellen Software stehen. Wissenschaftler haben es so an sich, nach der Anzahl der Pubklikationen bewertet zu werden. Wenn dort ggf schon alles drinsteht, was Ihr noch kaufen wollt…na dann prost. Geben sie denn auch den Sourcecode preis?

Falls nein, würde ich verzichten.

Es gibt Anwälte, die sich speziell mit den Lizenzrechten von Software befassen, da solltet Ihr vielleicht erst mal bei der Anwaltskammer solche Anwälte suchen. Die könnten Euch auch beraten, was zu Exclusivrechten dazugehört.

Mein Tip: Erst Fachanwalt aufsuchen, dann Bank bzw private Fianciers, dann erst kaufen. Ganz am Anfang sollte freilich eine Rentabilitätsberechnung stehen.

Gruß Richard

Hallo Tom,

dafür gibt es die Form des Goodwillvertrages, in dem vereinbart wird, daß aus bestimmten Gründen (Finanzierung, Prüfung des Gegenstandes, Rechtsberatung, etc.) der Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt mit dem entsprechenden Inhalt geschlossen wird. (Fristen sind allgemein vereinbart, je nach Komplexität und Halbwertzeit des Produktes)

Bis dahin verpflichten sich beide Parteien sich so zu verhalten, als ob der Vertrag geschlossen wäre.

U.U. sind Geheimhaltungsklauseln, Produkschutz u.ä zu vereinbaren.

Diesen Vertrag sollte der Jurist der Uni oder euer RA formulieren.

Gruss
winkel