Und wie sähe das praktisch aus? Der Käufer hat die Ware schon bezahlt. Schickt er dann die Ware unfrei an mich zurück oder überweise ich ihm die Versandkosten? Ist irgendwie keine gute Reglung. Wer denkt sich eigentlich sowas aus?
Danke!
Und wie sähe das praktisch aus? Der Käufer hat die Ware schon bezahlt. Schickt er dann die Ware unfrei an mich zurück oder überweise ich ihm die Versandkosten? Ist irgendwie keine gute Reglung. Wer denkt sich eigentlich sowas aus?
Danke!
Wieso solltest du ihm die Versandkosten überweisen? Er trägt die Kosten, sofern der Artikel nur 10€ kostet. Alles was dann über die 40€ geht … das musst du zahlen.
Tjo Politiker „denken“ sich sowas meistens aus +g+
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Danke!
Und wie ist es dann bei Rücksendungen über 40€?
MfG.
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Hallo,
als erster Schritt vor der Gewerbeanmeldung lesen
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkae…
Das mit den 40 Euro gilt natürlich nur, wenn man vorher entsprechend in seiner Widerrufsbelehrung darauf hinweist. Standardtext
„Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt…“ Da ist vom Wert der Sache die Rede, ergo werden die Versandkosten natürlich nicht mitgerechnet.
Es läuft: Widerruf, Rückzahlung von Verkäufer an Käufer, Rücksendung durch Käufer. Unter 40 Euro Warenwert zahlt Käufer die Rücksendung. Der Käufer kann auch unfrei zurücksenden und der VK muss die Rücksendung annehmen, kann danach aber dem Käufer die Rücksendungskosten in Rechnung stellen.
Stephanie
ähmmmm
Es läuft: Widerruf, Rückzahlung von Verkäufer an Käufer,
Rücksendung durch Käufer.
Hallo,
nenn mir bitte einen logisch denkenden Verkäufer der dem Käufer das Geld zurückzahlt ehe er die Gelegenheit hatte, die Ware zu überprüfen.
Gruß
Sticky
Hallo,
es wird unterschieden zwischen Rückgaberecht und Widerrufsrecht.
Bei Rückgaberecht sendet der Käufer die Ware zurück und erhält dann sein Geld zurück. Der Verkäufer muss alle Versandkosten bezahlen.
Bei Widerrufsrecht ist die Reihenfolge wie gesagt Widerruf, Rückzahlung, Rücksendung der Sache. Der Käufer muss Rückversand für Ware unter 40 Euro zahlen.
Rückgaberecht ist bei ebay evtl. gar nicht erlaubt - bzw. wurde schon abgemahnt.
nenn mir bitte einen logisch denkenden Verkäufer der dem
Käufer das Geld zurückzahlt ehe er die Gelegenheit hatte, die
Ware zu überprüfen.
Es ist definitiv so vorgeschrieben, wenn du die genauen Gesetzesparagraphen brauchst schlag nach oder frag im Rechtsforum. Der Verkäufer der das unterlässt riskiert neben Ärger mit dem Käufer abgemahnt zu werden. Das Risiko mit der Ware kommt deutlich billiger als eine Abmahnung - also macht jeder halbwegs informierte und vernünftige gewerbliche Verkäufer das so!
Stephanie
§ 348 BGB
Es handelt sich doch eh um eine Zug-um-Zug-Verpflichtung!
Levay