Hallo
Wenn man aus einer Wohnung auszieht. Ist es dann üblich, das der Vermieter einen Teil der Mietkaution einbehält um „ggf. noch Mängel zu beseitigen“ und „für die noch ausstehende Mietnebenkostenrechnung für das aktuelle Jahr“?
Und wie groß darf dieser Rückbehalt sein
Hallo
Hallo,
Wenn man aus einer Wohnung auszieht. Ist es dann üblich, das
der Vermieter einen Teil der Mietkaution einbehält um „ggf.
noch Mängel zu beseitigen“ und „für die noch ausstehende
Mietnebenkostenrechnung für das aktuelle Jahr“?
Und wie groß darf dieser Rückbehalt sein
ist unterschiedlich. Kommt auch auf M an und zb. auf die bisherigen Nachzahlungen. Üblicher Weise wird eine Übergabe gemacht, dabei erkennt man schon ob von der Kaution etwas für Reparaturen einbehalten werden muss.
Grüße
Hallo Andreas,
ja das ist durchaus üblich. Der VM darf die komplette Kaution ca. sechs Monate nach Auszug einbehalten. Mängel müssten dann aber „versteckte“ Mängel sein, wenn ein korrektes Übergabeprotokoll bereits die „offensichtliche“ Mangelfreiheit der Wohnung bestätigt. Soll heissen, der VM kann nicht nach einiger Zeit eine Rechnung über die Komplettrenovierung vorlegen und die Kaution einbehalten, wenn er vorher im Protokoll bestätigt hat, dass die Wohnung in einwandfreiem Zustand zurückgegeben wurde.
Nach den sechs Monaten kann der VM noch einen Teil der Kaution für evtl. Nachforderungen aus der kommenden NK-Abrechnung einbehalten. Die Höhe dieses Einbehaltes richtet sich nach verschiedenen Parameter, etwa wenn in den vergangenen Jahren (durch z.B. die ständig gestiegenen Preise) regelmäßig Nachforderungen vorlagen, und danach wie hoch diese im Mittel ausgefallen sind. Soll heissen, wenn in den vergangenen Jahren der Mieter immer ein Guthaben aus der NK-Abrechnung hatte, kann der VM gar nichts oder nur einen sehr geringen Teil einbehalten, wurden vom Mieter jeweils 400,-- Euro nachgezahlt, dann könnte der VM diesen Betrag zurückhalten.
Gruß
Nita
Hi, der VM darf d. Mietkaution bis zu 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses einbehalten.
Und dies ist nicht unterschiedlich von Stadt zu Stadt oder Bundesland zu Bundesland verschieden, sondern einheitlich bundesweit so geregelt.
MfG ramses90.