Servus Kollege
würdet ihr es wagen, in einer uralt-TNC-Wohnung nur bestimmte
Räume neu zu verkabeln, einen oder einige Räume aber 2-adrig
belassen?
Gerade aktuell: Zweizimmerbude, mit: Herd 4 Platten incl. Ofen mit Schukostecker, 2kW Küchenboiler. Rest der Wohnung Kleinkram.
Zweidrahtsteg CU 1,5. 1 Stromkreis für alles, L16 abgesichert.
Da der Vermieter eine Minimalsanierung will, mach ich folgendes: Großverbraucher weg vom Wohnungsstromkreis, also Herd und Boiler neu legen, auch Arbeitssteckdosen Küche extra. Neue Stromkreise incl. FI. Übrig bleiben Licht und die Wohnungssteckdosen. Diesen Teil prüf ich, tausch ggf. schadhafte Teile aus und der Rest bleibt. Der Vermieter weiß, daß jede Erweiterung, auch nur um eine Steckdose, unmöglich ist.
Den Stromkreis sichere ich runter auf 10 A. L16 hält sowieso viel zuviel bei Überlast aus. Die Klemmen werden überprüft. Solange keine Nachrüstpflicht da ist, halte ich das bei ausreichend gutem Zustand der Verkabelung für vertretbar. Sollten sich noch Mängel zeigen wie Steg in der Fehldecke, dann wäre Schluß mit lustig. Das würd ich dann nicht lassen, weil es schon zum Zeitpunkt der Errichtung unzulässig gewesen wäre.
Es gab mal zum Thema „Bestandsschutz“ die gängige Formulierung
„Bei umfangreichen/wesentlichen Änderungen der Installation“
sind alle Kabel zu erneuern.
Wenn mir jemand dazu die Fundstelle nennen würde, täte ich mich sofort danach richten. Man hört so viel, manches davon stimmt einfach nicht.
Wo suche ich in den Normen danach?
Gute Frage. Ich hab diesbezüglich noch nichts gefunden.
Für die mitlesenden Interessierten: Georg hat nicht gefragt, was die beste oder zukunftssicherste Sanierung wäre. Das weiß er selbst. Das beste, wünschenswerteste und sicherste wäre bei einer alten Zweidrahtinstallation immer, alles zu erneuern.
Hans