Teilanspruch Kindergeld bis zur Heirat

Hallo,

ich hab bisher zu diesem Thema im Internet nichts gefunden, oder nicht so eindeutig, dass ich es hier nicht reinschreiben müsste.
Verwirrt hat mich auserdem auch noch ein Infoanruf bei der Familienkasse.

Also

Ich bin Momentan in der Ausbildung, hatte letztes Jahr noch voll Kindergeld bezogen.
In diesem Jahr würde ich den Grenzbetrag überschreiten.
Ich heirate aber im August diesen Jahres.
D.h. ich müsste doch für Januar bis August einen Teilanspruch auf Kindergeld haben?!?
Dann würde ich das Kindergeld in dem Zeitraum bekommen. Natürlich ist mir klar, dass sich Werbungskosten und Grenzbetrag auf 8/12 senken.

Also lieg ich da jetzt falsch??? Würde ich jetzt noch Kindergeld bekommen?
Am Telefon meinte die Dame, es zählt nur das ganze Jahr und es würde keinen Teilanspruch bestehen.

Also Antrag stellen mit den benötigten Unterlagen + einem Schreiben meinerseits mit der Terminbestätigung des Standesamtes???!!!

Danke!

Hallo!
Also bis zur Eheschließung müssten Sie einen Anspruchj haben sofern der anteilige Grenzbetrag nicht überschritten wird!

Ab der Eheschließung kann Kindergeld neu beantragt werden und es müsste ein sogenannter Mangelfall geprüft werden. Da dann die Ehepartner einander Unterhaltspflichtig sind. Ist das Einkommen der beiden aber so gerin können auch die Eltern nochmals einen Kindergelantrag stellen!

Würde mir die Berechnung der Prognose für das Jahr 2010 zusenden lassen!
Das Kindergeld kann aber auch im nachhinein beantragt werden sofern der Grenzbetrag jetzt nur sehr knapp unterschritten würde!

MfG

Hallo,
es gibt auch keinen Teilanspruch. Nur, wenn du aufgrund der Ausbildung/Schule eben kein volles JAhr Anspruch hast, weil die Ausbildung eben schon eher endet. Was das Einkommen angeht, zählen immer die Monate, in denen eben generell Anspruch aufgrund der Ausbildung/Schule besteht.

Was heisst denn, du bist dieses Jahr über dem Grenzbetrag? Bist du allein schon durch deine Ausbildungsvergütung dieses Jahr über der Grenze?

Gruß
juliatimlea

Hallo,

danke für die schnellen Antworten!

Also ich meine damit,
Mein kompletter Jahreslohn ist mit der Jahressonderzahlung abzüglich der Sozialabgaben und des Werbekostenpauschbetrages, deutlich über dem Grenzbetrag von 8000€.

Da ja mit der Hochzeit der Anspruch auf Kindergeld im August endet, hätte ich ja wohl Anspruch von Januar bis August.
D.h. Der Lohn in dieser Zeit abzüglich der Sozialabgaben und des anteiligen Pauschbetrages (8/12) bleibt deutlich unter dem anteilig berechneten Grenzbetrag (8/12).

D.h. ich wäre Anspruchswürdig…
Frage wäre ja hiermit egtl. selbst beantwortet…
Trotzdem unklar. Danke

Ok, also wenn dein Einkommen allein schon über der Grenze von 8004 € ist, dann hast du keinen Anspruch mehr! Aufgrund der Eheschließung endet dein Anspruch nicht automatisch. Auch hier würde dann ab Eheschließung nach dem Einkommen geschaut, eben auch ob dein Ehemann Einkünfte hat und dich unterhalten kann, oder ob deine Eltern weiterhin für deinen Unterhalt mit sorgen müssen.
In deinem Fall würde es also bedeuten, du hast grundsätzlich Anspruch für das ganze Jahr 2010, weil du in Ausbildung bist! Dagegen stehen aber deine Einkünfte, die über der Grenze sind.
Somit hast du dann eben für 2010 tatsächlich keinen Anspruch.
Sollte sich im Laufe des Jahres irgendetwas an den Einkünften ändern, so kannst du bzw. deine Eltern auch rückwirkend für das Jahr beantragen.

Gruß und alles Gute für die Ehe
juliatimlea

Sorry aber in diesem Fall kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo ,wenn der Grenzbetrag überschritten wird ,fällt das Kindergeld eh weg .
MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]