Teilausführung von Orderaufträgen

Moin,
ich habe vor ein paar Tagen meinen Onlinebroker mit einer Stopbuy-Order beauftragt. Der hat diese in 4 Teilen ausgefuehrt.
Das diese passieren kann, war mir klar, auch das die Provision dabei mehrfach anfällt war für mich keine Überraschung.

Nun handelte es ich aber um Optionen, die pro Stueck nur 0,06EUR kosteten. Bei einer Teilausführung wurde nur eine Option gekauft, und dafür eine Privision von 9,90EUR berechnet. Jedem müßte doch eigentlich klar sein, das diese nicht im Interesse des Kunden seine kann.
Lohnt es sich mit der Bank zu sprechen, oder muss man das so hinnehmen.

Gruss Tilo

Hi,

ggf. ist auf Kulanz was zu machen. Gemessen an der Prov. bist Du aber eher Direktbankkunde, also eher nicht.

Gerade im Optionsbereich sind die Umsätze manchmal sehr dünn, echte Lösungen gibt es da nicht, außer einem Banker der sich aktiv darum kümmert und ein ohnehin bedenkliches SL überflüssig macht.

Es gibt Lösungen/Alternativen
Waren es tatsächlich Optionen, gehandelt an der Eurex?
Oder Optionsscheine, gehandelt an der Ewax bzw. Xetra?

Unabhängig davon, kannst Du die Order mit einem Orderzusatz versehen.
Z.B. FOK (Sofortige Gesamt-Ausführung oder Löschung des Auftrages
oder IOC (Sofortige Ausführung des Auftrages soweit möglich und Löschung eines unausgeführten Rests.

Beide Orderarten sind nur tagesgültig.

Jede „vernünftige“ Bank bietet dieses, von der Dt. Börse unterstützte, Verfahren an.

Mit freundlichen Grüßen
Thilo Dunker
http://www.t-hi-lo.de

Hallo Thilo,

Waren es tatsächlich Optionen, gehandelt an der Eurex?
Oder Optionsscheine, gehandelt an der Ewax bzw. Xetra?

Was macht das für einen Unterschied?

Unabhängig davon, kannst Du die Order mit einem Orderzusatz
versehen.
Z.B. FOK (Sofortige Gesamt-Ausführung oder Löschung des
Auftrages
oder IOC (Sofortige Ausführung des Auftrages soweit möglich
und Löschung eines unausgeführten Rests.

FOK und IOC schützen trotz des weit verbreiteten Irrglaubens nicht vor Teilausführungen, die je nach Gebührenmodell der Bank einzeln abgerechnet werden. Schon die Logik sagt, dass „vollständig“ nicht gleichbedeutend ist mit „in einem Trade mit gewünschter Gesamtstückzahl“.

Gruss
Nils