Teilbesitz eines Hauses ausschlagen?

Hallo,
Ich habe da mal eine Frage bezüglich Recht in der Ehe. Folgende Situation: Wenn ein Haus zum Teil einem Ehepartner gehört und der andere Teil dem Anderen. Ist es dann möglich wenn man sich z.B Scheiden lassen will aufgrund von Betrugsfällen den eigenen Besitzteil des Hauses auszuschlagen damit man die Schulden nicht auch noch aufgebrummt bekommt falls es doch zu einer Scheidung kommt?

Ist es dann möglich
wenn man sich z.B Scheiden lassen will aufgrund von
Betrugsfällen den eigenen Besitzteil des Hauses auszuschlagen
damit man die Schulden nicht auch noch aufgebrummt bekommt
falls es doch zu einer Scheidung kommt?

Jedem Bruchteilseigentümer steht es frei seinen Anteil am Grundbesitz zu veräußern zu verschenken/überlassen. Das bedarf jedoch einer Einigung und der Auflassung (Notar). „Ausschlagen“ kann man diesen Anteil nicht. Das was deiner Vorstellung einer Ausschlagung wohl am nächsten kommt ist der Eigentumsverzicht gem. § 928 I BGB. Der geht aber nicht bei Bruchteilen!

Im übrigen ist mir der Sinn der Frage scheierhaft. Was hat denn die Schuldenhaftung mit einer Eigentumsaufgabe am Grundbesitz zu zu tun?

ml.