Teildienst und Überstunden

Hallo!

Zur besseren Verständigung:
Arbeitnehmer arbeitet im Gastgewerbe nach DEHOGA-Tarif (Ba-Wü)
AG zahlt monatlich Tariflohn (169 Stunden) plus 40 Überstunden, die grundsätzlich anfallen. Am Jahresende werden dann die übrigen Überstunden komplett abgerechnet.

AN hat am Jahresende laut Arbeitszeitnachweis 165 „Überstunden“, d.h. mehr Arbeitszeit als bereits bezahlt wurde.

AG berechnet jetzt nachträglich pro Tag an dem mehr als 8 Stunden eingetragen wurden 1 Stunde Pause, d.h. 220 Stunden/Jahr.

Wenn man die Überstunden dann von den Pausen abzieht, hat der AN praktisch 55 Stunden zuwenig gearbeitet, bzw. zuviel Geld dafür erhalten.

Frage: Gelten die Pausenabzüge und -regelungen auch bei Teildienst bzw. Teilschicht (Morgens ca 6 Stunden, abends ca 4-5 Stunden)

Frage 2: Gelten diese pauschale Abzüge überhaupt? Oder müssen diese Pausen extra erfasst werden -> ergo kann pauschal eine Pause abgezogen werden, wenn vom AN keine Pausen eingetragen werden? (manuelle Zeiterfassung auf Zettel, dies ist auch nicht vorgesehen). Es sind keine festen Pausenzeiten festgelegt.

Frage 3: Wie werden Sonn- und Feiertage, Nachtarbeit, Überstunden vergütet? Kann mir mal jemand den Tarifvertrag mailen, oder die Adresse geben, wo der aktuelle zu finden ist?

Frage 4: Ist dies alles insgesamt irgendwo riesengrosser *bullshit* (sorry des ausdrucks)und sollte mal vom Profi angeschaut werden? Wer ist da zuständig? Reicht erstmal die IHK oder jemand, der Lohnbuchhaltung macht, oder gleich zum Anwalt?

Hallo, nur in Kürze (da schon spät)

Ansprechpartner für AN wäre entweder -> http://www.ngg-bawue.net/ (für Mitglieder natürlich) oder ein Anwalt für Arbeitsrecht.

Ansonsten mal da http://www.rechtsrat.ws/tarif/branchen/hotel.htm schauen bezüglich Tarifverträge für die Branche.

Oder einfach warten, was die Experten hier dazu noch sagen.

Gute Nacht an die Nachtschwärmer

*zzzzzz*