Moin, wir tragen uns mit dem Gedanken, ein Haus zu kaufen, was als ein freistehendes Einfamilienhaus offeriert wurde. Kurz vor dem Notartermin haben wir aber erfahren, dass es ein Wohnungsteileigentum ist. D.h. zwei Häuser (die in der Teilungserklärung als Wohnungen bezeichnet werden) teilen sich ein Grundstück. Jede Wohnung ist Sondereigentum, der Grund und Boden gehören aber zum gemeinschaftlichen Eigentum, wobei aber wir auf der zu unserer Wohnung gehörenden Fläche die ausschließlichen Nutzungsrechte haben. Für das ganze Grundstück gibt es nur eine Flurstücknummer. Wir wollen auf keinen Fall eine WG zum Preis von einem Einfamilienhaus kaufen. Daher unsere Frage: Gibt es eine Möglichkeit, das Teileigentum zu trennen, so dass beide Grundstücksflächen eine eigene Flurstücknummer und beide Teile den Status eines Einfamilienhauses bekommen?
Ergänzende Information: es gibt keinen Verwalter, beide Wohnungen sind frei veräußerlich und vererbbar. Danke, Fam. Ruppert
Moin,
und das fällt erst so kurz vor dem Notartermin auf? Oha … sag ich mal nichts dazu … *kopfschüttel*
Egal … ja, ihr könntet eine Realteilung des Grundstücks haben (wollen) und entsprechenden Antrag stellen, dazu müsste der Vermessungstrupp anrücken. Allerdings: daran hängt dann auch die Aufhebung der WEG, die Zustimmung des Nachbarn, die komplette Neudefinition der Grundstückssituation und natürlich, dass es nicht seitens des Kreises/Stadt/Gemeinde, in dem/der sich das Objekt befindet, gegenteilige Ansichten aus irgendwelchen Gründen gibt.
Es steht und fällt erst mal damit, mit dem Nachbarn, falls vorhanden, einig zu werden hinsichtlich der Teilungsoptionen. Und ich hoffe doch, dass es nicht auch noch Gemeinschaftsleitungen und -anlagen gibt, die aus KOstengründen verbaut wurden und einer Realteilung im Wege stehen.
Gruß
Ex.
Derartige Fälle sind häufig und völlig normal und gängig. Hintergrund solcher Konstruktionen ist oft, dass die Teilung des Baugrundstücks für je ein Haus nicht genehmigungsfähig war und ist, oder man die Vermessungskosten sparen wollte. Fragen Sie beim Kreisamt oder bei der Gemeindeverwaltung, ob der Fall so liegt. Aber Sie können, wenn die Teilung möglich sein sollte, diese nicht von dem anderen WE erzwingen.
Wenn die Gemeinschaftsordnung alle nötigen Punkte enthält (Z.B. Sondernutzungsrecht an der benögten Freifläche, Zufahrt, Gemeinschaftsanlagen wie Abwasserkanal o.ä., oder gerechte Kostenaufteilung bei z.B. Schäden etc.) sehe ich keinen Hinderungsgrund, zu kaufen, denn bei normalen, getrennten EFH können bekannt ebenfalls Nachbarstreitfälle auftreten.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann