Teileigentum Nutzen

ich habe eine Einheit gekauft ( Teileigentum ) im DG eines Mehrfamilienhauses. Laut Teilungserklärung war es eine Wohnung, da aber die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach der Teilungserklärung erteilt wurde und diese die DG Wohnung zu nicht zu Wohnzweckendienende Einheiten beschreiben, wurde die Teilungserklärung (per Nachtrag) an die Abgeschlossenheitsbescheinigung angepasst. Das alles geschah 2003/2004, der Eigentümer baute nach den Vorgaben des Bauamtes die DG Einheiten so um, dass sie als Wohnung genutzt werden dürften.

Umbau:

  • Bis zum Einzug sind in den Sanitärräume die Sanitärmöbel einzubauen.
  • Notausstiegfenster
  • Die Feuerwehrzufahrt ist durch ein Hinweisschilder nach DIN 4066…
  • In Abstimmung mit der Feuerwehr ist ein einfacher Feuerplan erforderlich

Alle Punkte wurden erledigt es gab auch eine Abnahme ( Bauordnungsamt )

Dazu gab es 2007 eine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung, die aber nicht im Grundbuch eingetragen wurde, da der Eigentümer sich nicht drum gekümmert hat die Zustimmungen dafür zu erhalten. Er war auch in der Zeit der teilende Eigentümmer 2003/2004.

Wie kann ich die Einheiten nutzen ? Es gibt keine Zewecksbestimmung in den Unterlagen nur das die Einheiten nicht zu Wohnzwecken dienen.

Ein anderer Eigentümer hat erfahren das ich da gerne Wohnen will und hat ein Teil der Nachbarschaft erkärt sollten Sie diese Umwidmung zutimmen werde Ihre Wohnung weniger Wert sein, da es dann statt ein 8 ein 10 Mahrfamilienhaus wird.

Hab die Einheit komplett renoviert und jetzt frage ich mich als was kann ich Sie nutzen falls die WEG mich diese nicht umwidmen lassen wird!

Ohne zu recherchieren meine ich, dass generell das gilt, was verdinglicht worden ist (sprich: was im WG als eingetragen gilt). Hierzu ist Grundlage das Bestandsverzeichnis mit den Änderungseintragungen. Dort wird auf die Urkunden Bezug genommen: Auf die Teilungserklärung TE, Abgeschloss.besch. und auf die Änderungsurkunden. Auf den körperlichen Zustand und die Absichten kommt es nicht an. Auch nicht auf Abmachungen. Wenn Sie laut Kaufvertrag wörtlich eine Wohnung kauften, dann müsste Ihnen der Verkäufer die formellen Voraussetzungen noch erschaffen.

In der TE ist keine Zwecksbestimmung enthalten auch nicht in der Gemeinschaftsordnung … Darf ich die Einheit als Büro nutzen ?

Mein Kauf war das ich die Einheit als Büro nutzen kann. Aber nürgens steht was drüber. Laut Bauamt müsse man eine Nutzungsänderung machen da es ja seit 2007 bei dennen als Wohnung bestimmt ist. Brauch ich da auch die Zustimmungen von der WEG?

Nach dem Landesrecht Ihres Bundeslandes kann es vorgeschreiben sein, dass eine Umnutzung genehmigungspflichtig ist.
Was nach WEG-Recht für Ihre Einheit gilt, kann ich so nicht beurteilen.