brauche ein paar erste Informationen. Bei einer Immobilie gehörten 2 Einheiten einem Eigentümer. Der hat die Einheiten umgebaut, dass 2 abgeschlossene Einheiten vorhanden sind, die nun eigenständig verkauft wurden. Das war alles vorm Verkauf bekannt. Dabei ist das Probem, dass die Aufteilung nicht mehr mit dem Teilungsplan übereinstimmt. Ein paar qm Nutzfläche sind nur von der EH 1 zu erreichen, abgeschlossen und baulich massiv getrennt, gehören dem Aufteilungsplan aber zur EH 2. Die neuen Eigentümer haben sich auf einen Kaufpreis geeinigt. Bauliche Änderungen sollen nicht vorgenommen sondern verhindert werden. Und nun? Was ist jetzt zu tun um den Kauf zu vollziehen und wer ist der erste Ansprechpartner neben dem Verwalter, der mir eben offenbart hat, dass er diesen Fall noch nicht hatte? Zuerst die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft per Anschreiben oder auf einer Versammlung einholen oder zuerst zum Notar, der einen Entwurf für die Änderung erstellt? Reicht ein Mehrheitsbeschluss oder muss jeder Teileigentümer zum Notar? Was ist zu tun?
Dass das letztendlich ein Fall für Profis und nach Bestimmungen des WEG-Gesetzes zu beurteilen ist, ist mir klar, aber vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung und kann mir ein paar Infos als Einstieg an die Hand geben.
Vielen Dank für das Interesse und alle Hinweise im Voraus.
hierzu kann ich nur raten: Suchen Sie sich einen Anwalt für Bau- und Mietrecht und lassen Sie sich ordentlich beraten. Der Fall ist ziemlich verquickt. Ehrlich, ich würde mich darauf überhaupt nicht einlassen, weil man nicht weiß, was daraus wird. Das kann lange dauern und Geld kosten.
Sorry, ich kann dir leider nicht detailliert weiterhelfen und habe auch keine Erfahrung.- Nachdem sich die betreffenden Eigentümer bereits im Vorfeld geeinigt haben, lässt sich der Fall m.E. wie folgt lösen: Solange nur die beiden WE betroffen sind, müssen lediglich die betreffenden Eigentümer, die sich bereits im Vorfeld geeinigt haben, zum Notar. Es reicht, wenn die Eigentümergemeinschaft sowie der Verwalter informiert werden.- Der betreffende Notar kann mit Sicherheit hierüber abschließend Auskunft geben.
ich weiß nicht, wer der erste Ansprechpartner ist, wenn der Verwalter weg fällt. Erst der Kaufvertrag oder erst die Zustimmung der Gemeinschaft und dann in wechem Umfang. Mehrheit in der Versammlung oder muss jeder Eigentümer zur Änderung der Teilungserklärung zum Notar. Ich werde das in den kommenden Monaten herausbekommen und poste das Ergebnis - hat vielleicht nochmal jemand diese Frage.
Aber trotzdem, falls noch jemand hierzu einen Tipp hat, wäre ich Dankbar.