teileingelösten Gutschein übertragen?

Hallo!
Dürfen Einkaufsgutscheine, die schon zu einem gewissen Betrag eingelöst wurden und noch einen Restbetrag als Guthaben aufweisen, an eine weitere Person übertragen werden? Ein Onlinehändler verweigert dies mit der Begründung, dass sich das buchhalterisch nicht lösen lässt.

Danke für die Hilfe!

LG Anbo

Ich denke, dass eine Übertragung, sofern nicht generell bei Ausstellung untersagt (z.B. durch Zusatz „nicht übertragbar“), möglich ist.
Ob der Händler dies nun aufgrund fehlerhaft programmierten Systemen nicht machen kann, darf nicht Problem des Kundes sein.

Beispiel: Händler stellt Gutschein aus, der im darauffolgenden Monat aufgrund einer Systemumstellung nicht mehr eingelöst werden kann.
In meinen Augen ebenfalls illegal (sofern er nicht vor Ausstellung bereits darauf hingewiesen hat).

Hallo,

Dürfen Einkaufsgutscheine,

was für ein Gutschein war das denn?
Gruß
loderunner (ianal)

was für ein Gutschein war das denn?
Gruß
loderunner (ianal)

Der Gutschein wurde für 100 Euro erworben und kann gegen die Artikel des Händlers eingelöst werden. Das wurde auch zum Teil gemacht. Nun gibt es einen Restguthaben über 60 Euro der an eine andere Person weiteregeben werden soll.

LG Anbo

Hallo,

Der Gutschein wurde für 100 Euro erworben und kann gegen die
Artikel des Händlers eingelöst werden.

Also ein Geschenkgutschein? Der schon vom Zweck her dazu dient, weitergegeben zu werden?

Nun gibt es einen Restguthaben über 60 Euro der an
eine andere Person weiteregeben werden soll.

Ich verstehe nicht ganz, warum sich der Händler gegen die Weitergabe sperrt. Es muss ja nicht jede Quittung und jeder Kassenbon mit Namen versehen sein.
Pragmatische Lösung: den Gutschein gegen Bargeld oder einen neuen (Geschenk-)Gutschein eintauschen.
Gruß
loderunner (ianal)

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