Teileinkünfte-Verfahren

Hallo,

wer kann einem bisher nur mit „Arbeitnehmer-Besteuerungsfragen“ vertrauten an folgendem Beispiel einfach erklären, was es mit dem Teileinkünfte-Verfahren auf sich hat ?
Das Beispiel : Jemand habe ein Wirtschaftsgut (z.B. Container) erworben, die eine Betreuungsgesellschaft vermietet. Der Steuerpflichtige erhalte die fest vereinbarten Mieteinnahmen regelmäßig ausgeschüttet.
Sind die Ausschüttungen zu 100% zu versteuern,
oder nach dem „ominösen“ Verfahren gar nur zu 60% ?

Schon jetzt vielen Dank
Karl

=HALLO()

Das Beispiel : Jemand habe ein Wirtschaftsgut (z.B. Container)
erworben, die eine Betreuungsgesellschaft vermietet. Der
Steuerpflichtige erhalte die fest vereinbarten Mieteinnahmen
regelmäßig ausgeschüttet.
Sind die Ausschüttungen zu 100% zu versteuern,
oder nach dem „ominösen“ Verfahren gar nur zu 60% ?

Wenn vorher schon, in einer GmbH/AG oder was auch immer, Steuern abgezogen wurden (z.B. 15% Körperschaftsteuer + 5,5% Soli), dann wäre es ja irgendwie unrichtig, das Ganze nochmal voll zu besteuern. Deswegen sagt der Gesetzgeber, ok. ich hab ja schon die 15% plus Soli, deswegen schlage ich jetzt bei der Einkommensteuer nicht mehr mit voller Wucht, sondern nur noch zu 60% zu.

Wenn man das durchrechnet, für ausgeschüttete Gewinne ergibt sich etwa dieselbe Belastung.

=TSCHÜSS()

Hallo!

Das klingt für mich eher nach „sonstige Einkünfte“ weil vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter statt nach Teileinkünfteverfahren.

Für Teileinkünfteverfahren müsste eine Beteiligung im betriebsvermögen an einer Kapitalgesellschaft vorliegen…

gruß

derschwede77

Servus,

Für Teileinkünfteverfahren müsste eine Beteiligung im
betriebsvermögen an einer Kapitalgesellschaft vorliegen…

„ausschüttet“ klingt danach, als sei der Container durch den Erwerber nicht an die Vermietungsgesellschaft vermietet, sondern in diese im Rahmen einer Beteiligung eingelegt. In diesem Fall wären die ausgeschütteten Beträge Dividenden und damit Einnahmen aus Kapitalvermögen - falls § 42 AO damit einverstanden ist.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder