Guten Tag,
aus Erwägungen der Ersparnis erschien es mir vorteilhaft, beim Buchen meines Fluges mir Ryanair nur ein Gepäckstück zur Aufgabe anzumelden, in dem ich sowohl meine paar Sachen als auch die meiner mitreisenden Freundin unterbringen wollte. Beim online Check In sollte ich nun folgende Aussage bestätigen:
I am not carrying any restricted items or any item for another person.
Dabei wäre genau das der Fall. Ist meine Strategie also verboten und ich bekomme bei der Gepäckkontrolle Ärger, weil mir die Röcke nicht stehen?
In den AGB beschäftigt sich wohl der folgende Passus mit diesem Thema. Den hatte ich zunächst vorteilhafter ausgelegt, als er gemeint zu sein scheint:
Passengers may not use the unused checked baggage allowance of other passengers. No pooling/sharing of the checked baggage allowance is permitted, even within a party travelling on the same Confirmation Number.
Über eine Klärung dieses Sachverhaltes wäre ich sehr dankbar.
Beim online Check In sollte ich nun folgende Aussage
bestätigen:
I am not carrying any restricted items or any item for another
person.
Diese Frage fällt unter die Riege ähnlicher fragen wie „Haben sie Sprengstoff oder Drogen dabei?“
„Sind Sie Mitglied einer terroristischen Vereinigung?“
Darum geht es. Gab schließlich viele Fälle, wo Leute aus Unwissenheit Drogen geschmuggelt haben, weil sie Sachen anderer (fremder) Personen bei sich hatten.
Dabei wäre genau das der Fall. Ist meine Strategie also
verboten und ich bekomme bei der Gepäckkontrolle Ärger, weil
mir die Röcke nicht stehen?
Ganz sicher nicht. Zumal ja bei der Gepäckkontrolle nur Handgepäck kontrolliert wird.
Jetzt habe ich mich wohl als Luftverkehrsneuling geoutet. Herzlichen Dank Olaf.
Hi Realcyke,
ich mache das regelmäßig, da sich meine mitreisende weitere Partei - meine zweijährige Tochter - schlicht weigert ihren Kram allein zu tragen.
Du verstehst, was ich dir sagen will
))
ich mache das regelmäßig, da sich meine mitreisende weitere
Partei - meine zweijährige Tochter - schlicht weigert ihren
Kram allein zu tragen.
Das kann ich Deiner Tochter nur schwer verdenken, Fräulein Smilla. Aber nach meiner Lektüre der AGB von Ryanair ist das noch einmal etwas anderes. Kleinkindern wird der Bedarf eines eigenen Gepäckstückes ja ausdrücklich aberkannt:
„There is no CHECKED/CABIN baggage allowance for infants.“
Über den Sinn könnte man freilich diskutieren.