Ich habe Anfang des Jahres erfahren, dass mein Vater verstarb. Er hat kein Testament gemacht, alles lief auf seinen Namen. Seine Frau hat angeblich einen Teilerbschein beantragt. Sie musste mich als einzige Tochter angeben, da ich erbberechtigt bin.
Eigentlich werde ich doch vom Amtsgericht angeschrieben.
Muss ich jetzt auch einen Teilerbschein beantragen?
Ich weis es nicht ganz genau rate Ihnen und der Ehefrau Ihres Vaters dazumieeinander zu reden, und vernünftig dazu legen das Sie als Tochter 50% des Erbes beanspruchen können. Ich verstehe es nicht mein Vater starb auch und ich habe es seiner Frau überlassen was mich betrifft, es war eine gütliche Regelung und so konnte mein vater in Ruhe gehen.
Geld ist nicht alles für ienander da zu sein im Leben und wenn ein sterbefall eintritt zusammen halten in der Familie. Erst mal die Beisetzung erledigen und zur Ruhe kommen Vernüftige Aussprache. Und wenn es nötig ist halt den Erbschein holen. An die Steuer denken und in guten Gedanken an den vater. Gruß m
Danke für die Antwort.
Das ist aber alles nicht so einfach. Ich habe meinen Vater kaum gekannt und er hatte nie Interesse an Kontakt mit mir und seine Frau hat mir Geld geboten, damit ich auf das Erbe verzichte. Ich wurde weder über seine Krankheit noch über seinen Tod informiert. erst als sie mich angeben musste um den Erbschein zu bekommen hat sie mich angeschrieben. Sie erzählt nur Halbwahrheiten und nervt mich permanent mit ihren Geldangeboten.
Ich habe jetzt einen Termin bei einem Anwalt.
Wie gesagt, es ist leider nicht immer alles so einfach.
Gruß pekerma
Soviel ich weiss, muss ein Erbschein beantragt werden, was jedoch ein Teilerbschein ist, weiss ich nicht.
Ich vermute, dass dieser wohl nur für seine Frau galt. Es wäre sicher nicht verkehrt über einen Fachanwalt für Familienrecht einen Erbschein zu beantragen ( denn ohne Erbschein kein Erbe! )und sich zu erkundigen, warum Sie nicht benachrichtigt wurden. ( evtl. wurden Sie enterbt? ) Allerdings stünde im Falle einer Enterbung auf alle Fälle Ihr Pflichtteil zum Auszahlen im Raume.
Mehr kann ich dazu leider nicht sagen, Aussen, Lassen Sie sich damit nicht zuviel Zeit! Solche Angelegenheiten sind ohnehin immer sehr zeitintensiv und Sie haben nur max. 3 Jahre Zeit Ihren Teil einzufordern!
Viel Glück!
Das Nachlassgericht wird nur auf Antrag aktiv. Sie müssen schon von sich aus aktiv werden, in dem Sie für den anderen Teil einen Teilerbschein beantragen. Die dazu notwendige, zu beurkundende Eidesstattliche Erklärung ist vom Notar oder Gericht zu protokollieren. Diesem müssen Sie Ihre Personenstandsurkunden im Original vorlegen.
Den Erbschein benötigen Sie (als Miterbin-Legitimationspapier) natürlich nur, wenn Sie damit rechnen, dass er irgendwo verlangt werden könnte, wie z.B. bei der Sparkasse, dem Grundbuchamt usw.
Notfalls mich fragen…