Teilerlass der Kirchensteuer rückabwickeln

Hallo zusammen,

für folgenden Sachverhalt bräuchte ich Eure Hilfe.

Historie:
2009:
•Arbeitsverhältnis wird beendet
•Übergang in Transfergesellschaft
•Bezug von Transferkurzarbeitergeld
2010:
•Auszahlung einer Abfindung für das 2009 beendete Arbeitsverhältnis
•Bezug von Transferkurzarbeitergeld
•Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses Ende 2010
2011:
•nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheides für 2010 wird ein Teilerlass (50%) der Kirchensteuer für die Abfindung beantragt und gewährt
2012:
•in der Einkommensteuererklärung für 2011 wird die in 2011 erstattete Kirchensteuer angegeben, da die Beträge der in 2011 gezahlten Kirchensteuer aber recht klein sind wurde die in 2011 nicht verrechenbare Kirchensteuer als sog. Erstattungsüberhang ins Jahr 2010 zurückgetragen, folglich wurde der Einkommensteuerbescheid für 2010 neu erstellt

Der Übertrag des Erstattungsüberhangs ins Jahr 2010 führte im neuen Einkommensteuerbescheid für 2010 zu einem höheren zu versteuernden Einkommen und somit auch zu einem höheren Steuersatz und einer höheren Einkommensteuer. Auch die Versteuerung der Abfindung (Fünftelungsverfahren) wurde neu berechnet, durch die Steuerprogression übersteigt die auf die Abfindung nachzuzahlende Steuer die für die Abfindung erstattete Kirchensteuer deutlich

Meine Fragen:
•kann man den Antrag auf Teilerlass (50%) der Kirchensteuer für die Abfindung zurückziehen und die für die Abfindung teilweise erstattete Kirchensteuer zurückzahlen, im Gegenzug aber den Einkommensteuerbescheid für 2010 so wie er 2011 erstellt wurde unangetastet belassen?
•kann die in 2011 nicht verrechenbare Differenz der Kirchensteuer in zukünftige Jahre vorgetragen werden, anstatt sie ins Jahr 2010 zurückzutragen bzw. kann die nicht verrechenbare Differenz der Kirchensteuer anderweitig verrechnet werden?
•ist es mit der Steuergesetzgebung vereinbar, dass Einkommen (die für die Abfindung erstattete Kirchensteuer) zu einer Einkommensteuernachzahlung führt, die höher als das Einkommen an sich ist?

Vielen Dank,
Michael

Kann ich nicht nachvollziehen, wieso eine Anrechnung der Kirchensteuer zu einem höheren zu versteuernden Einkommen führen soll. Vielleicht kann es ein Steuerberater vor Ort, wenn er jeweils die Beschide einsieht.