Hallo,
Kurzinfo zum Problem:
Behinderungsgrad 30, Schwerbehinderten gleichgestellt, ungekündigtes AV im ÖD, 2 Jahre arbeitsunfähig erkrankt, ausgesteuert, ALG I- Bezug (keine Nahtlosigkeit, obwohl im Mai 2009 Rentenantrag, abgelehnt, Widespruch) nun befristete Teil-EU-Rente erhalten,
AG soll leidensgerechten Apl stellen, bezweifelt Dienstfähigkeit, Vorstellung beim Amtsarzt, dieser befürwortet Arbeitserprobung für stufenweise Wiedereingliederung, diese ist nicht möglich, es gibt dafür keinen Kostenträger
Arbeitsangebot kann auf Grund psychischer Einschränkungen nicht angenommen werden, was nun?
ALG I-Bezug wird eingestellt - wegen Angebot, welches nicht leidensgerecht ist.
Gibt es nun volle EU-Rente oder muss man den Vermittlungen des AA zur Verfügung stellen, obwohl man in einem Arbeitsverhältnis steht?
Muss der Arbeitgeber mit dem Integrationsamt zusammenarbeiten oder nicht? Was ist, wenn man dem AG Arbeiten vorschlägt und der Arbeitgeber darauf nicht reagiert?
Danke für die Antworten.