Hallo Wissende,
muss ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mitteilen, wenn er eine Teilerwerbsminderungsrente bezieht?
Wenn ja, wisst Ihr auch noch wo das geregelt ist?
DANKE
Hallo Wissende,
muss ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mitteilen, wenn er eine Teilerwerbsminderungsrente bezieht?
Wenn ja, wisst Ihr auch noch wo das geregelt ist?
DANKE
Hallo Wissende,
Hallo,
muss ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mitteilen, wenn er eine
Teilerwerbsminderungsrente bezieht?
Wenn der AN deswegen seine Arbeitszeit reduzieren will bzw. muß - Ja, natürlich.
Bei unbefristeten Teilerwerbsminderungsrenten gibt es Tarifverträge, die den Tatbestand als „auflösende Bedingung“ geregelt haben. Diese Regelungen dürften allerdings nach der mir bekannten Kommentatorenmeinung grundsätzlich rechtsunwirksam, da diskriminierend, sein.
Wenn ja, wisst Ihr auch noch wo das geregelt ist?
In Tarifverträgen (s.o.), ansonsten im § 611 BGB, wenn ein AN seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr in vollem Umfang nachkommen kann
DANKE