Hallo,
ist es möglich, wenn man einen Teilzeitjob und einen Minijob hat, auf den Minijob aufgrund einer Erkrankung, eine Teilerwerbsminderungsrente zu erhalten? Wenn ja, wieviel Prozent vom Gehalt würden dann gezahlt werden?
Vielen Dank,
Painter
Hallo,
ist es möglich, wenn man einen Teilzeitjob und einen Minijob hat, auf den Minijob aufgrund einer Erkrankung, eine Teilerwerbsminderungsrente zu erhalten? Wenn ja, wieviel Prozent vom Gehalt würden dann gezahlt werden?
Vielen Dank,
Painter
Hallo,
ist es möglich, wenn man einen Teilzeitjob und einen Minijob
hat, auf den Minijob aufgrund einer Erkrankung, eine
Teilerwerbsminderungsrente zu erhalten?
Die Fragestellung ist etwas verwirrend.
Hier http://www.buzer.de/gesetz/886/a12098.htm sind die Voraussetzungen geregelt.
Interessant wäre die Gesamtarbeitszeit, die sich aus den beiden Jobs ergibt.
MfG
Gemeint war, wenn ein AN den Minijob von z.B. 12 Stunden die Woche nicht mehr ausführen kann, sondern nur noch den Teilzeitjob von z.B. 20 Stunden die Woche. Soll heißen, dass der Verdienst des Minijobs wegfallen würde und ob der AN dafür Ersatz in Form von einer Teilerwerbsminderungsrente erhalten könnte.
DANKE, Painter
Hallo,
ob Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente besteht, ist ganzheitlich zu beurteilen.
Das bedeutet, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung außerstande ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein, besteht ein Anspruch auf Teil-Erwerbsminderungsrente.
Dabei werden alle Tätigkeiten berücksichtigt, die man noch mit der verbliebenen Arbeitskraft ausüben kann.
Die Höhe der teilweisen Erwerbsminderungsrente wird dabei wie andere Renten auch, nach den im gesamten bisherigen Erwerbsleben erzielten Entgeltpunkten berechnet. Die Teilrente beträgt die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente. Während des Rentenbezuges gibt es eine Hinzuverdienstgrenze. Die aktuelle Höhe wird dabei im Rentenbescheid angegeben.
Gruß Woko
Soll heißen, dass
der Verdienst des Minijobs wegfallen würde und ob der AN dafür
Ersatz in Form von einer Teilerwerbsminderungsrente erhalten
könnte.
Äähm … die Erwerbsminderungsrente ist in dem Sinne kein Ersatz für ausgefallenen Verdienst.
Wurde denn überhaupt schon ein Antrag gestellt?
Da die Gesamtstundenzahl von 32 Stunden auf 20 gekürzt werden soll, würde der Minijob wegfallen. Mich würde halt interessieren, ob dem AN in diesem Falle auch eine Teilerwerbsrente zustehen würde. Ein Antrag wurde meines Erachtens noch nicht gestellt.
DANKE; Painter
Mich würde halt
interessieren, ob dem AN in diesem Falle auch eine
Teilerwerbsrente zustehen würde.
Das kann man aus der Frene nicht beurteilen. Der Wegfall des Minijobs ist weder Grund noch Vorraussetzung dafür. (Wie bereits erwähnt: Die Erwerbsminderungsrente ist kein Ersatz für Verdienstausfall aufgrund einer Kündigung)