angenommen jemand arbeitet in einer Mietwohnung im Homeoffice in einem extra Arbeitszimmer oder betreibt ein Kleingewerbe und nutzt ein Zimmer als Arbeitsraum: ist das dann teilgewerbliche Nutzung, die ev. genehmigt werden muss (Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum)?
Tritt die gewerbliche Nutzung nicht nach Außen auf, gibt es also keine regelmäßigen Besuche von Kunden oder Angestellten, keine erkennbare Lagertätigkeit, keine Briefkastenbeschriftung, dann muss der Vermieter nicht zustimmen oder in Kenntnis gesetzt werden.
vielen Dank, das ist schon hilfreich.
Ich hatte bei der Frage aber weniger den Vermieter als die Behörden im Blick, da in manchen Städten die Nutzung von Wohnraum als Gewerberaum nicht erlaubt ist (wegen Wohnraumknappheit).
Wenn der gewerblich genutzte Raum z.B. in der Steuererklärung angegeben wird, könnte das nicht u.U. Ärger geben?
immerhin etwas. Aber das Finanzamt war nur ein Beispiel. Wenn die Nutzung im Mietvertrag eingetragen ist, würde auch das Meldeamt davon erfahren. Und was wäre bei gerichtlichen Streitigkeiten mit Nachbarn oder dem Vermieter etc. Langfristig kann man ja nicht absehen, wer wann davon erfährt. Also besser wissen, was geht und was nicht.