Teilgewerbliche Nutzung

von Mietwohnung.
Wo finde ich Infos zu o.g.? Insbes. welche Auflagen zu beachten sind (Anteil der gewerblich genutzten Fläche, usw.) Vielen Dank schonmal! :smile:
Diana Sanz

Hallo Diana,
wenn es sich nicht nur um die Einrichtung eines Arbeitszimmers handelt, ist jede auch teilweise Umwandlung in Gewerberaum genehmigungspflichtig beim örtlichen Wohnungsamt.
w-w-w-Grüsse Dieter

Hallo Diana,
wenn es sich nicht nur um die Einrichtung
eines Arbeitszimmers handelt, ist jede
auch teilweise Umwandlung in Gewerberaum
genehmigungspflichtig beim örtlichen
Wohnungsamt.

Danke, da werd ich mal nachfragen!

Diana

Hallo Diana,
…und auch beim Vermieter!
Bitte auch daran denken, daß bei eventuellem Abschluß eines Gewerbemietvertrags dieser mit weniger Mieterrechten „ausgestattet“ ist als ein Wohnraummietvertrag.
Grüsse Dieter