Schönen guten Tag, liebe Experten,
stellen wir uns folgende Situation vor:
Eine Wohnung, in der eine Arztpraxis ist, wird gekündigt. In dieser Zeit, in der die Kündigung eingegangen ist, wird das Haus, in der sich die Praxis befindet, verkauft und die Hausverwaltung wechselt.
Eine erste Begehung findet noch mit der alten Hausverwaltung statt, die sagt, dass keine Renovierung vorgenommen werden muss. Bei der Übergabe der Mieträume ist die neue Hausverwaltung zu gegen, die sagt, dass die Wohnung in den Ursprungszustand zurückversetzt werden müsse, obwohl die Räume genauso angemietet worden sind. Also durch den Mieter keine eigenständigen Veränderungen vorgenommen wurden.
Die erste Hausverwaltung sagt, im Vertrag stehe, die Wohnung sie nicht zu renovieren. Die neue Verwaltung sagt, im Vertrag stünde, man müsse den Ursprungszustand herstellen, den der Mieter nicht mal kennt. Die Vertragspassage habe ich leider gerade nicht zur Hand.
Aber selbst wenn etwas dieser Art darin stünde (was dem Mieter selbst im Vertrag nicht aufgefallen ist) ist das dann rechtens?
Die Kaution wurde ebenfalls einbehalten.
Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo
Die neue Verwaltung sagt, im Vertrag
stünde, man müsse den Ursprungszustand herstellen, den der
Mieter nicht mal kennt.
- Wieso kenn der Mieter nicht den Zustand der Wohnung, in dem
er sie übernommen hat? (Das ist der maßgebende
„Ursprungszustand“.)
Die neue HV meint den Zustand, der irgendwann vor Vertragsschluss bestand. Band und Küche in anderer anordnung etc.
- Kennt denn die neue Hausverwaltung überhaupt selbst den
Ursprungszustand zu Mitebeginn? Wohl kaum. Den kennen nämlich
allenfalls die alte Hausverwaltung und der Mieter.
Das bezweifle ich auch. Es könnten höchstens Pläne dazu existieren. Aber die Forderung erscheint mir dennoch sehr zweifelhaft.
- Entscheidend ist für die Auslegung jedes Vertrags im
Zweifelsfall das Wissen und Wollen der vertragschließenden
Parteien. Die neue HV tritt in den Vertrag ein, den die alte
HV geschlossen hat. Da wird sie schwerlich etwas in einen
übernommenen Vertrag hineininterpretieren können, was
beide vertragschließenden Parteien übereinstimmend und
ausdrücklich anders wollten.
Danke, das hilft sehr weiter!
Demnach dürfte die Kaution von der HV auch nicht einbehalten werden?
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Hallo
- Wieso kenn der Mieter nicht den Zustand der Wohnung, in dem
er sie übernommen hat? (Das ist der maßgebende
„Ursprungszustand“.)
Die neue HV meint den Zustand, der irgendwann vor
Vertragsschluss bestand. Band und Küche in anderer anordnung
etc.
Es liegt doch auf der Hand, dass diese Forderung kompletter Unsinn ist. Ich verstehe überhaupt nicht, wie ein denkender Mensch auf die Idee kommen kann, darauf ein Recht zu haben. Der „ursprünglichste Ursprungszustand“ des Hauses war außerdem der, dass überhaupt kein Haus da stand…
- Kennt denn die neue Hausverwaltung überhaupt selbst den
Ursprungszustand zu Mitebeginn? Wohl kaum. Den kennen nämlich
allenfalls die alte Hausverwaltung und der Mieter.
Das bezweifle ich auch. Es könnten höchstens Pläne dazu
existieren. Aber die Forderung erscheint mir dennoch sehr
zweifelhaft.
Da sind wir uns ja einig.
- Entscheidend ist für die Auslegung jedes Vertrags im
Zweifelsfall das Wissen und Wollen der vertragschließenden
Parteien. Die neue HV tritt in den Vertrag ein, den die alte
HV geschlossen hat. Da wird sie schwerlich etwas in einen
übernommenen Vertrag hineininterpretieren können, was
beide vertragschließenden Parteien übereinstimmend und
ausdrücklich anders wollten.
Danke, das hilft sehr weiter!
Demnach dürfte die Kaution von der HV auch nicht einbehalten
werden?
Jedenfalls nicht wegen eines gewünschten Umbaus. Vielleicht gibt es aber andere (möglicherweise berechtigte) Gründe, z. B. aus offenen Nebenkosten-Endabrechungen.
Gruß
smalbop