Gesetzt den Fall, A hätte auf dem Grundstück eines Nachbarn B mit dessen Erlaubnis einen Holzunterstand für Brennholz errichtet. A dürfte dort sein Brennholz lagern, also das Grundstück betreten, um das Brennholz zu stapeln und auch zum Heizen zu holen. Außerdem hätte A eine Dachrinne an diesem Holzunterstand angebracht, um das Regenwasser aufzufangen, um es im eigenen Garten nutzen zu können.
Wie könnten A und B sich absichern, dass A auch über den Tod von B hinaus den Unterstand und das Wasser nutzen könnte, falls die Erben von B nicht damit einverstanden wären? A und B würden nicht so gerne einen Gründbucheintrag anstreben.
Ohne Eintragung eines Rechtes ins Grundbuch (Abteilung II) wird es nicht rechtssicher gehen. Zwar tritt ein Erbe auch in vertragliche Verpflichtungen ein, aber den Vertrag kann er dann auch kündigen.
Solche Sachen macht man mit Notar. Kostet erstaunlich wenig Kohle, doch, wirklich, vielleicht weniger als einmal tanken. Vorsicht, wenn eine Bank den Daumen drauf hat, dann muss man das zusätzlich dort beantragen, und die langt womöglich kräftiger zu, so gebührenmäßig.
fl